Ab 1. Oktober: Titelzusatz Professional Bachelor/Professional Master erlaubt
Das HF-Diplom und Berufsprüfungen mit eidg. Fachausweis (BP) berechtigen ab dem 1. Oktober 2026 zum Titelzusatz «Professional Bachelor», Höhere Fachprüfungen mit eidg. Diplom (HFP) zum Zusatz «Professional Master». Die Titelzusätze dürfen ab diesem Datum verwendet werden, ausschliesslich zusammen mit dem geschützten Berufstitel. Die Titelzusätze sind Teil des Massnahmenpakets zur Stärkung der höheren Berufsbildung.
Der SBK hatte sich in der Vernehmlassung kritisch geäussert, insbesondere weil der Titelzusatz Professional Bachelor für zwei unterschiedliche Bildungsabschlüsse verwendet wird.
HF-Abschluss und BP berechtigen zum Titelzusatz «Professional Bachelor»
Pflegefachpersonen HF dürfen ab diesem Zeitpunkt ihren geschützten Berufstitel (dipl. Pflegefachperson HF) mit dem Titelzusatz Professional Bachelor ergänzen.
Die korrekte Verwendung lautet dipl. Pflegefachfrau/Pflegefachmann HF, Professional Bachelor.
Berechtigt zum Titelzusatz Professional Bachelor sind auch Absolvent:innen einer Berufsprüfung mit eidg. Fachausweis, also etwa Fachfrauen/Fachmänner in psychiatrischer Pflege und Betreuung BP oder Fachfrauen/Fachmänner Langzeitpflege und Betreuung BP. Hier lautet die korrekte Verwendung «Fachfrau/Fachmann in psychiatrischer Pflege und Betreuung BP, Professional Bachelor»
HFP berechtigt zum Zusatz «Professional Master»
Personen, die eine höhere Fachprüfung (HFP) mit eidg. Diplom absolviert haben, dürfen ab dem 1. Oktober den Titelzusatz «Professional Master» führen, z.B. Fachexpert:innen in Diabetesfachberatung HFP, in Infektionsprävention im Gesundheitswesen HFP oder in Onkologiepflege etc. Die korrekte Verwendung lautet «Fachexperte/Fachexpertin in Onkologiepflege HFP, Professional Master[CB1] »
Inhaber:innen der jeweiligen Diplome oder Fachausweise können die Titelzusätze ab dem 1. Oktober verwenden. Eine unlautere Verwendung des Titelzusatzes kann sanktioniert werden. Es werden keine neuen Diplome oder Fachausweise ausgestellt. Bisherige Absolvent:innen können bei Bedarf ab Mitte Oktober 2026 gegen eine Gebühr einen neuen Diplomzusatz beantragen. Ab dem 1. Oktober steht auf der Webseite zudem des SBFI ein Dokument zur Verfügung, das die Titelzusätze erklärt und dem Diplom resp. Fachausweis beigelegt werden kann.
Diplome, die nach dem 1. Oktober 2026 ausgestellt werden, werden den Titelzusatz erwähnen. Es besteht keine Pflicht, den Titelzusatz zu verwenden.
Weshalb werden die Titelzusätze eingeführt?
Die Einführung der Titelzusätze «Professional Bachelor» und «Professional Master» verfolgt folgende Ziele: Die Sichtbarkeit der Abschlüsse der Höheren Berufsbildung zu stärken, zu betonen, dass es sich um Abschlüsse auf der Tertiärstufe handelt sowie deren gesellschaftliches Ansehen zu stärken.
Warum die kritische Haltung des SBK?
Der SBK hatte sich in der Vernehmlassung kritisch zu den Titelzusätzen geäussert, insbesondere weil der Titelzusatz Professional Bachelor für zwei unterschiedliche Bildungsabschlüsse verwendet wird: Den eidg. Fachausweis und das Diplom HF. Er befürchtete eine Schwächung des Diploms HF in Pflege und die Gefährdung der Patient:innensicherheit, da das Risiko weiter steigt, dass Berufsangehörige mit unterschiedlichen Kompetenzen und Abschlüssen, aber gleichen Titelzusätzen, mit denselben Aufgaben betraut werden.
Das SBFI hielt diese Befürchtungen für unbegründet, da es sich lediglich um Titelzusätze handle, die nur in Kombination mit dem geschützten Titel verwendet werden dürfen. Sie hätten weder Auswirkungen auf den Lohn, Karrieremöglichkeiten oder den Zugang zu Hochschulen, noch änderten sie etwas an den Abschlusskompetenzen der Inhaber:innen der eidg. Fachausweise oder Diplome HF.
Mit Inkraftsetzung des Massnahmenpakets ist daher gerade in der Pflege darauf zu achten, dass die Titelzusätze nicht zu Kompetenzerweiterungen führen, sondern ausschliessliche im Sinne des Gesetzes verwendet werden: Als Zusatz zum geschützten Berufstitel.
Ausführliche Informationen
finden sich auf der Webseite des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI)