Grosser Rat Basel-Stadt will die Pflegeinitiative vorziehen – jetzt braucht es konkrete Massnahmen
SBK begrüsst den Entscheid und erwartet vom Regierungsrat einen verbindlichen Massnahmenplan mit Finanzierung
Am 28. November 2021 hat die Schweizer Stimmbevölkerung die Pflegeinitiative mit fast 61 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Basel-Stadt verzeichnete mit 66,6 Prozent den höchsten Ja-Anteil aller Kantone. Fast fünf Jahre später ist die zweite Etappe, die Verbesserung der Arbeitsbedingungen, auf Bundesebene noch immer nicht umgesetzt. Mit der Motion übernimmt Basel-Stadt den Auftrag seiner Stimmbevölkerung selbst.
«Basel-Stadt hat 2021 so deutlich Ja zur Pflegeinitiative gesagt wie kein anderer Kanton. Der Grosse Rat hat diesen Auftrag heute bestätigt. Jetzt muss der Regierungsrat liefern: mit konkreten, verbindlichen und finanzierten Massnahmen für bessere Arbeitsbedingungen», sagt Vojin Rakic, Verantwortlicher Kanton Basel-Stadt beim SBK.
Der Bund kommt nicht voran
Mit dem Entwurf des Bundesgesetzes über die Arbeitsbedingungen in der Pflege (BGAP) hat der Bundesrat Mindeststandards in zehn Bereichen vorgeschlagen, darunter Arbeitszeit, Dienstplanung, Pikettdienst und kurzfristige Einsätze. Aus Sicht des SBK genügt das nicht. Der Bundesrat verzichtet auf Vorgaben zu einer bedarfsgerechten Personalausstattung und hat die Arbeitsbedingungen in seinem Gesetzesentwurf gegenüber der Vernehmlassungsvorlage in wesentlichen Punkten verschlechtert. Wann und in welcher Form das Gesetz in Kraft tritt, ist offen. Die Kantone können und müssen deshalb selbst handeln.
Obsan: Mehr Ausbildung allein reicht nicht
Der im September veröffentlichte Versorgungsbericht 2026 des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums (Obsan) zeigt die Dringlichkeit. Bis 2034 kann die Schweiz nur 40 bis 55 Prozent des Bedarfs an diplomierten Pflegefachpersonen HF/FH mit eigenen Abschlüssen decken, im mittleren Szenario 47 Prozent. Für eine ausreichende Versorgung bräuchte es jedes Jahr 6700 bis 9300 neue Diplome. 2024 waren es 3350. Die Prognose fällt damit schlechter aus als noch 2021.
Die Zahl der Abschlüsse steigt, doch der Bedarf wächst schneller. Die Lücke lässt sich nicht allein über die Ausbildung schliessen. Entscheidend ist, dass ausgebildete Pflegefachpersonen im Beruf bleiben. Das gelingt nur mit besseren Arbeitsbedingungen, und genau darauf zielt die zweite Etappe der Pflegeinitiative.
Was der Regierungsrat jetzt vorlegen muss
Der SBK erwartet, dass der Massnahmenplan die Forderungen der Motion vollständig aufnimmt und verbindlich regelt:
Personalschlüssel: Klare Vorgaben, für wie viele Patientinnen und Patienten eine Pflegefachperson zuständig ist, mit einem Meldesystem und öffentlicher Transparenz. Der Regierungsrat hat dies in seiner Antwort auf den Anzug Weibel (22.5244) als zu aufwendig beurteilt. Für die Versorgungssicherheit ist es unverzichtbar.
Arbeitszeit: Eine Reduktion der Wochenarbeitszeit bei gleichem Lohn, garantierte Pausen und ein zeitnaher Ausgleich von Mehrarbeit.
Dienstplanung: Verbindliche Fristen für die Dienstplanung und eine Kompensation kurzfristiger Einsätze.
Lohn und Zuschläge: Kontinuierliche Lohnentwicklung im stationären und ambulanten Bereich. Höhere Zuschläge für Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit.
Administrative Entlastung: Weniger Dokumentations- und Verwaltungsaufwand, damit mehr Zeit für die Pflege bleibt.
Sozialpartnerschaft: Die Verpflichtung der Sozialpartner, Verhandlungen über Gesamtarbeitsverträge aufzunehmen.
Verbindlichkeit: Die Vorgaben gelten für alle stationären und ambulanten Leistungserbringenden im Kanton und sind Voraussetzung für einen Platz auf der Spitalliste bzw. für eine kantonale Bewilligung.
Finanzierung: Eine Ausgabenbewilligung, die auch die zu erwartenden Minderausgaben einrechnet, etwa durch tiefere Fluktuation.
Der SBK steht bereit, sich mit seinem Fachwissen an der Ausarbeitung zu beteiligen, und erwartet, dass die Berufsverbände und Sozialpartner frühzeitig einbezogen werden.