2025 01 08 Aktuell Stellungnahme Notfallpauschale 464 x 340 px

Klare Ablehnung einer Gebühr für Bagatellfälle im Spitalnotfall

Der Zentralvorstand des SBK spricht sich dagegen aus, dass Menschen eine Gebühr von 50 Franken bezahlen müssen, wenn sie ohne Überweisung in den Spitalnotfall gehen. Es gebe bessere Lösungen, um die Notfälle zu entlassen, nicht zuletzt die bessere Nutzung der Kompetenzen der Pflegefachpersonen.

Die Einführung einer Gebühr von 50 Franken für «Bagatellfälle in der Spitalnotfallaufnahme» ist die Forderung der Parlamentarischen Initiative 17.480.

Die Gebühr soll vor Ort bezahlt werden müssen, wenn eine Person ohne Überweisung eines Arztes, einer Ärztin, ein:er Apotheker:in, oder eines Telemedizin-Zentrums den Notfall aufsucht (Ausgenommen Kinder bis 16 oder Schwangere).

 

Der Zentralvorstand des SBK lehnt die Notfallgebühr in seiner Stellungnahme klar ab. Die Gebühr verursache vor allem Verwaltungsaufwand (für hausärztliche Praxen, Apotheken und Telemedizin-Anbieter, die bereits jetzt überlastet sind). Sie treffe arme Menschen zusätzlich und werde sich kaum auf die Patientenströme auswirken.

 

Häufige Ursache für eine Notfallkonsultation sind Probleme beim Zugang zur primären Gesundheitsversorgung und ein Mangel an Informationen bei der Bevölkerung (Health Literacy). 

Um die Notfallstationen zu entlasten gibt es bessere Lösungen. Dazu gehört die Stärkung der primären Gesundheitsversorgung, etwa in Form von niederschwelligen Angeboten wie Polykliniken und Gesundheitszentren und die Förderung der Gesundheitskompetenz der Bevölkerung.

Zudem müssen die Kompetenzen aller Gesundheitsfachpersonen besser genutzt werden, insbesondere auch jene der Pflegefachpersonen: «Der vorliegende Konsultationsentwurf ignoriert die Rolle der Pflegefachpersonen bei der Beurteilung und Orientierung von Patient:innen vollständig und schlägt vor, dass diese Tätigkeiten ausschliesslich von Ärzt:innen und Apotheker:innen durchgeführt werden sollen», kritisiert der SBK. 

 

Konkret schlägt der SBK als Alternative zur Gebühr vor:

  1. Eine sorgfältige Analyse der Ursachen für Patient:innen, die den Notfall häufig (heavy user) oder wegen einer Bagatelle (ESI 4 und 5) aufsuchen, und die Massnahmen zur Entlastung von Notfällen auf dieser Grundlage zu erarbeiten. 
  2. Auseinandersetzung mit Best Practice Modellen, z.B. Spitäler, die neben der Notfallstation eine Art Polyklinik oder Hausarztpraxis betreiben und Bagatellfälle dieser zuweisen, Case Management für Heavy User im Notfall (z.B. CHUV)
  3. Stärkung der Grundversorgung, also von Spitex, Hausärzt:innen, Hausbesuche, Palliative Care, Mütter-/ Väterberatung, genügend dipl. Pflegefachpersonal in Langzeitinstitutionen rund um die Uhr und den Aufbau von bedarfsgerechten Gesundheitszentren und Polykliniken mit multiprofessioneller Besetzung.

 

Die ganze Stellungnahme hier zum Download

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