Rückerstattung Lohnabzug Solidaritätsbeitrag
Bist du bei uns Mitglied und einem GAV angeschlossen? Dann kannst du dir den vom Lohn abgezogenen Solidaritätsbeitrag bis zur Höhe des effektiv geleisteten Abzugs zurückerstatten lassen.
Fülle dazu bitte das untenstehende Formular vollständig aus und lade einen entsprechenden Nachweis (Lohnausweis oder eine Bestätigung deiner Arbeitgeberin bzw. deines Arbeitgebers) hoch.