Rückerstattung Lohnabzug Solidaritätsbeitrag

Bist du bei uns Mitglied und einem GAV angeschlossen? Dann kannst du dir den vom Lohn abgezogenen Solidaritätsbeitrag bis zur Höhe des effektiv geleisteten Abzugs zurückerstatten lassen.

Fülle dazu bitte das untenstehende Formular vollständig aus und lade einen entsprechenden Nachweis (Lohnausweis oder eine Bestätigung deiner Arbeitgeberin bzw. deines Arbeitgebers) hoch.

Datenschutzhinweis: Alle erhobenen Daten werden ausschliesslich für die Rückerstattung des Solidaritätsbeitrages verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

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