Whistleblowerschutz

Mitarbeiter:innen (sog.Whistleblower) erfüllen eine wichtige Funktion. Sie machen auf Missstände (Korruption, Schlendrian, Arbeitsbedingungen), die das Leben innerhalb ihres Betriebes gefährden, aufmerksam.

Sie geben jener Organisation die Möglichkeit, diese Dysfunktionen anzugehen und zu beheben. So betrachtet dienen Whistleblower der Selbstheilung kranker Organisationen, weshalb sie sie in manchen Ländern erhöhten rechtlichen Schutz geniessen, z.B. gegen Kündigung oder sonst wie geartete Repressalien seitens ihres Arbeitgebers.

Nicht so in der Schweiz: Hier gelten Whistleblower immer noch als "Nestbeschmutzer". Ihre Warnrufe werden grundsätzlich als Verletzung der Treuepflicht gegenüber dem Arbeitgeber eingestuft, und können drastische Sanktionen mit sich ziehen (anders lautende Regelungen im Arbeitsvertrag oder in Gesamtarbeitsverträgen vorbehalten).

Deshalb raten wir den SBK-Mitgliedern dringend, beim SBK Rat und Schutz zu suchen. Die VerbandsmitarbeiterInnen unterstehen der Schweigepflicht, bewahren absolute Anonymität und unternehmen nichts ohne die ausdrückliche Zustimmung.

 

 

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