Mitgliederbeiträge
Die Mitgliederbeiträge der ordentlichen Mitglieder richten sich nach dem Beschäftigungsgrad des Mitglieds. Mitglieder in Ausbildung und freiberufliche Pflegefachpersonen verfügen über eigene Mitgliederkategorien. Die zurzeit geltenden Mitgliederbeiträge sind in der nachfolgenden Tabelle aufgelistet.
Mitgliederkategorie | Mitgliederbeitrag pro Monat |
---|---|
Beschäftigungsgrad 51-100% | CHF 26.25 |
Beschäftigungsgrad 11-50% | CHF 17.90 |
Beschäftigungsgrad 0-10% | CHF 9.50 |
Freiberufliche Pflegefachpersonen | CHF 34.60 * |
Pflegefachpersonen in Ausbildung | CHF 0 |
* Der Mitgliederbeitrag von freiberuflichen Mitgliedern setzt sich aus dem ordentlichen Beitrag von CHF 295 und der Gebühr für Freiberufliche von CHF 100 zusammen. Der ordentliche Beitrag wird zu Beginn der Mitgliedschaft respektive jeweils Anfang Jahr in Rechnung gestellt. Die Gebühr ist jeweils bis Ende Juni zu bezahlen.
Sonderbeitrag von 20 Franken für die Umsetzung der Pflegeinitiative
Die Delegiertenversammlung des SBK hat beschlossen, dass die Mitglieder bis 2026 einen Sonderbeitrag von 20 Franken auf ihren Mitgliederbeitrag entrichten. Dieser Sonderbeitrag wird für die Umsetzung der Pflegeinitiative und die Sozialpartnerschaft eingesetzt werden. Ohne diesen Sonderbeitrag kann der SBK seine politischen Aufgaben nicht genügend wahrnehmen. Der Sonderbeitrag ist in den obgenannten Beiträgen enthalten.
Die Mitglieder können ihren Mitgliederbeitrag jährlich, halbjährlich oder vierteljährlich bezahlen. Bei Ratenzahlungen werden Zuschläge von CHF 10 (halbjährlich) respektive CHF 20 (vierteljährlich) erhoben. Der Mitgliederbeitrag für neue Mitglieder wird für das laufende Kalenderjahr pro rata berechnet.