Gesamtarbeitsverträge (GAV)

Gesamtarbeitsverträge (GAV) sollen auch im Gesundheitswesen zur Selbstverständlichkeit werden.

In GAV können Aspekte aufgenommen werden, die im Gesetz (Arbeitsgesetz, Arbeitsvertragsrecht des OR) ungenügend geregelt sind:

  • Abgeltung kurzfristiger Dienstplanänderungen
  • Prävention von sexueller Belästigung
  • Vorgehen nach sexueller Belästigung
  • Schutz von Whistleblower:innen

 

Der Verhandlungsaufwand der Verbände und die weitere Pflege des GAV wird über den Solidaritätsbeitrag von allen Arbeitnehmenden finanziert, die davon profitieren. Verbandsmitgliedern wird der Solidaritätsbeitrag zurückerstattet.

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