Gesamtarbeitsverträge (GAV)
Gesamtarbeitsverträge (GAV) sollen auch im Gesundheitswesen zur Selbstverständlichkeit werden.
In GAV können Aspekte aufgenommen werden, die im Gesetz (Arbeitsgesetz, Arbeitsvertragsrecht des OR) ungenügend geregelt sind:
- Abgeltung kurzfristiger Dienstplanänderungen
- Prävention von sexueller Belästigung
- Vorgehen nach sexueller Belästigung
- Schutz von Whistleblower:innen
Der Verhandlungsaufwand der Verbände und die weitere Pflege des GAV wird über den Solidaritätsbeitrag von allen Arbeitnehmenden finanziert, die davon profitieren. Verbandsmitgliedern wird der Solidaritätsbeitrag zurückerstattet.