Gesamtarbeitsverträge (GAV)

Gesamtarbeitsverträge (GAV) sollen auch im Gesundheitswesen zur Selbstverständlichkeit werden. Die Sektionen verhandeln die Gesamtarbeitsverträge mit den Arbeitgebern. Fragen Sie Ihre Sektion, ob Ihr Arbeitgeber einem Gesamtarbeitsvertrag untersteht.

In GAV können Aspekte aufgenommen werden, die im Gesetz (Arbeitsgesetz, Arbeitsvertragsrecht des OR) ungenügend geregelt sind:

  • Abgeltung kurzfristiger Dienstplanänderungen
  • Prävention von sexueller Belästigung
  • Vorgehen nach sexueller Belästigung
  • Schutz von Whistleblower:innen

 

Der Verhandlungsaufwand der Verbände und die weitere Pflege des GAV wird über den Solidaritätsbeitrag von allen Arbeitnehmenden finanziert, die davon profitieren. Verbandsmitgliedern wird der Solidaritätsbeitrag zurückerstattet.

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