Berufstitel

In der Pflege arbeiten Berufspersonen mit unterschiedlichen Ausbildungen und Berufstiteln. Weil die Kompetenzen der Berufspersonen sich je nach Ausbildung unterscheiden, setzt sich der SBK für die korrekte Verwendung der Berufstitel ein. Die Berufstitel sind gesetzlich geschützt.

Die aktuellen Ausbildungen und Berufstitel finden sich hier.

Nachträglicher Erwerb des Fachhochschultitels (NTE) in Pflege

Die revidierte Verordnung zum nachträglichen Titelerwerb (NTE) für Pflegefachpersonen ist seit 1. Februar 2025 in Kraft. Sie erleichtert den Erwerb des Fachhochschultitels für Pflegefachpersonen mit einem altrechtlichen Titel, der in der Schweiz erworben wurde. Dieser Meilenstein konnte nur dank beharrlichem Engagement des SBK erreicht werden.

Weiter gilt:

  • Die altrechtlichen Titel behalten ihre Gültigkeit, ohne zeitliche Begrenzung
  • Es gibt keine Verpflichtung, den FH-Titel zu beantragen


Ausländische Pflegediplome
sind zum NTE leider nicht zugelassen, unabhängig davon, ob sie vom SRK anerkannt wurden oder nicht. Anpassungen bei den Berufstiteln aufgrund von Änderungen des Bildungssystems oder der Reglementierung von Ausbildungen können nur durch den Staat, der diese Titel erteilt hat, vorgenommen werden.

Verordnung des WBF über den NTE

Informationen zum NTE inkl. Merkblätter

Übersicht Voraussetzungen NTE

FAQ des SBFI

Berufsabschluss für Erwachsene

Wer berufliche Fähigkeiten durch einen anerkannten Abschluss nachweisen kann, hat bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Man findet eher eine Arbeitsstelle oder erhält mehr Lohn, ausserdem erhält man Zugang zu einer höheren Berufsausbildung.
Es gibt vier Wege, um ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ oder ein eidgenössisches Berufsattest EBA als Erwachsener zu erlangen:

 

  • die direkte Zulassung zur Abschlussprüfung (mind. 5 Jahre Berufserfahrung in der Pflege
  • die Validierung von Bildungsleistungen (mind. 5 Jahre Berufserfahrung in der Pflege)
  • die verkürzte Grundbildung, auch verkürzte Lehre genannt
  • die reguläre Grundbildung/Lehre


Einen Überblick über die verschiedenen Wege finden Sie hier:
Berufsberatung
BIZ


Erwachsene, die einen Berufsabschluss erwerben wollen, wenden sich an den zuständigen Kanton.
Hier finden Sie das Eingangsportal Ihres Kantons: Berufsberatung


Dies gilt auch für Inhaber:innen eines altrechtlichen Abschlusses in der Pflege.

Anerkennung ausländischer Berufstitel in Pflege

Für die Anerkennung von sämtlichen Pflegediplomen, die von EU- und Nicht-EU-Staaten ausgestellt wurden, ist das Schweizerische Rote Kreuz SRK zuständig.
Anerkennung ausländischer Diplome

Wenn Sie nicht wissen, ob Sie eine Anerkennung des SRK benötigen, informieren Sie sich hier: Anerkennung.swiss

Um im Ausland arbeiten zu können, erkundigen Sie sich beim Berufsverband im Zielland. Das SRK stellt auf Anfrage ein «certificate of good standing» aus.

Das Ausfüllen von Formularen für die Anerkennung von SBK-reglementierten Weiterbildungen im Ausland kostet:

SBK-Mitglieder:  CHF 300.– / Nichtmitglieder:  CHF 500.–

Ein Bestätigungsschreiben einer vom SBK-reglementierten Weiterbildung für die Arbeit im Ausland kostet:

SBK-Mitglieder:  CHF 100.- / Nichtmitglieder:  CHF 150.–

Altrechtliche Titel

Berufstitel, die nach altem Recht erworben wurden, sind in die neurechtlichen Titel überführt oder ihnen gleichgestellt worden, um ihren Inhaber:innen eine berufliche Entwicklung zu ermöglichen. Prinzipiell gilt: Alle altrechtlich erworbenen Titel der Gesundheits- und Krankenpflege behalten ihre uneingeschränkte Gültigkeit und befähigen die Inhaber/-innen, ihren Beruf im Rahmen ihrer Kompetenzen auszuüben.

Dipl. Krankenschwester/Krankenpfleger AKP, KWS, PsyKP, DN II | Dipl. Pflegefachfrau/Pflegefachmann DN I 

 

Anästhesie-, Intensiv- und Notfallpflege

Seit 2009 legt der Rahmenlehrplan für Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen (RLP NDS HF) die Kompetenzen, das Berufsprofil und den geschützten Titel der Pflegefachpersonen mit einer Spezialisierung in Anästhesie-, Intensiv und Notfallpflege (AIN) fest. Die geschützten Titel lauten:

  • Dipl. Expertin / Dipl. Experte Anästhesiepflege NDS HF
  • Dipl. Expertin / Dipl. Experte Intensivpflege NDS HF
  • Dipl. Expertin / Dipl. Experte Notfallpflege NDS HF


Gemäss Kapitel 7 des RLP NDS HF sind:

  • Inhaber:innen eines SBK-Fähigkeitsausweises in Anästhesie- oder Intensivpflege berechtigt, die oben aufgeführten geschützten Berufstitel ohne weitere Auflagen zu führen. 
    Die SBK-Fähigkeitsausweise behalten ihre volle Gültigkeit; es werden keine neuen Ausweise ausgestellt.

  • Inhaber:innen des bisherigen Fähigkeitsausweises dipl. Pflegefachperson Notfallpflege FA, sowie die Inhaber:innen eines nach 1990 ausgestellten Ausweise in Notfallpflege der der folgenden Spitäler sind berechtigt den Titel dipl. Expertin / Dipl. Experte Notfallpflege NDS HF zu tragen:

    • Stadtspital Triemli Zürich

    • Spital Limmattal

    • Hôpitaux universitaires de Genève

    • Spitalzentrum Biel-Bienne

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