Reglementierung durch den SBK

Die folgenden Weiterbildungen werden vom SBK reglementiert und überwacht.

Dipl. Pflegefachperson im Operationsbereich | Höhere Fachausbildung in Gesundheits- und Krankenpflege, Stufe 1 (HöFa 1) | Diabetesberatung

 

Duplikate

Für verloren gegangene oder nicht wieder auffindbare Fähigkeitsausweise des SBK kann eine von der Präsidentin unterschriebene Kopie angefordert werden.

Bearbeitungsgebühren

für SBK-Mitglieder:  CHF 100.– / für Nichtmitglieder:  CHF 150.–

Duplikate von BIZ-Fähigkeitsausweisen

Die Suche nach BIZ-Fähigkeitsausweisen im externen Archiv ist mit erheblichem Aufwand verbunden.
Falls diese nicht in der elektronischen Ablage erscheinen, müssen sie im externen Archiv gesucht werden.

Bearbeitungsgebühren

SBK-Mitglieder:  CHF 200.- / Nichtmitglieder:  CHF 300.–

Wichtig: Es gibt keine Garantie, dass der Fähigkeitsnachweis noch auffindbar ist. Die Gebühr wird auf jeden Fall in Rechnung gestellt. 

 

Arbeiten im Ausland

Um im Ausland zu arbeiten können Sie sich beim Berufsverband im Zielland erkundigen. Das SRK stellt auf Anfrage ein «certificate of good standing» aus.

 

Das Ausfüllen von Formularen für die Anerkennung von SBK-reglementierten Weiterbildungen im Ausland kostet:

SBK-Mitglieder:  CHF 300.- / Nichtmitglieder:  CHF 500.–

 

Ein Bestätigungsschreiben einer vom SBK-reglementierten Weiterbildung für die Arbeit im Ausland kostet:

SBK-Mitglieder:  CHF 100.- / Nichtmitglieder:  CHF 150.–

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