Diabetesberatung
Die Diabetesberatung ist ein Spezialgebiet der Gesundheits- und Krankenpflege, das gemäss Krankenversicherungsgesetz eine vom SBK anerkannte spezifische Weiterbildung voraussetzt.
Anerkannte Weiterbildungen
- Die Hochschule für Gesundheit Freiburg (HEdS-FR), Route des Arsenaux 16a, 1700 Freiburg bietet die vorbereitenden Module zur HFP Fachexpert:in in Diabetesfachberatung an
- Das Westschweizer Bildungszentrum Espace Compétences in Cully b. Lausanne, Route Grandvaux 14, 1096 Cully, bietet die vorbereitenden Module zur HFP Fachexpert:in Diabetesfachberatung an
- Andere Weiterbildungen in Diabetesberatung können ebenso berücksichtig werden. Dabei wird die Gleichwertigkeit durch die Anerkennungskommission Diabetesberatung geprüft
Gleichwertigkeitsprüfung der Ausbildung in Diabetesberatung
Personen, die eine Weiterbildung in Diabetesberatung absolviert haben, die jedoch nicht im Reglement unter Art. 2 Ziffer 1 oder 2 als anerkannte Weiterbildung genannt ist (z. B. ausländische Weiterbildungen in Diabetesberatung), können bei der Anerkennungskommission Diabetesberatung (Kommission) ein Gesuch um Prüfung der Gleichwertigkeit (Gleichwertigkeitsprüfung) einreichen.
Weitere Informationen zur Gleichwertigkeitsprüfung: Ausführungsbestimmungen
«Diabetesberater DDG / Diabetesberaterin DDG»
Pflegefachpersonen, die diese Weiterbildung nach dem «Weiterbildungsplan für die Weiterbildung zum Diabetesberater DDG / zur Diabetesberaterin DDG» der Deutschen Diabetes Gesellschaft, mit dem Erstellungsdatum 26.07.2016 absolviert haben, beachten insbesondere Art. 2 Ziff. iv. litt. b) der Ausführungsbestimmungen.
Anerkennung für angestellte Diabetesberater:innen
Auch Diabetesberater:innen, die in einer Beratungsstelle von diabetesschweiz tätig sind, sowie Teamverantwortliche einer ambulanten Diabetesberatung in einer Klinik oder einem Spital, müssen ihre Weiterbildung zwingend durch die Anerkennungskommission Diabetesberatung anerkennen lassen. Ebenfalls empfiehlt der SBK Diabetesberater:innen ohne Teamverantwortung ihre Weiterbildung anerkennen lassen.
Vorgehen
- Bei der Anerkennungskommission ein Gesuch um Anerkennung als Diabetesfachberater:in nach KVG einreichen
- Als Diabetesberater:in im ambulanten Bereich eines Spitals eine K-Nummer gemäss Tarifvertrag zwischen H+ und Krankenversicherern durch den Arbeitgeber beantragen lassen
- Für die Tätigkeit bei diabetesschweiz eine Nummer gemäss Tarifvertrag zwischen diabetesschweiz und Krankenversicherern vom Arbeitgeber beantragen lassen
Gesuche
Die Anerkennungskommission Diabetes trifft sich zwei Mal pro Jahr für die Prüfung der eingegangenen Gesuche. Das Gesuch muss spätestens 3 Wochen vorher vollständig im Sekretariat Bildung eingehen und die Bearbeitungsgebühr muss vor Eingang des Gesuches auf folgendes Konto einbezahlt sein. Sitzungstermine 2025:
- 19. Juni 2025
- 7. November 2025
PC-Konto des SBK
30-1480-9
IBAN: CH88 0900 0000 3000 1480 9
Im Falle einer Ablehnung der Anerkennung als Diabetesfachperson werden die Gebühren nicht zurückerstattet.
Gebühren
Die Prüfung des Gesuchs ist kostenpflichtig und deckt den Aufwand der SBK Geschäftsstelle und der Anerkennungskommission Diabetes ab.
Für SBK-Mitglieder
mit HöFa 1 Ausweis oder HFP Diplom: CHF 150.–
Gleichwertigkeitsprüfung einer anderen Weiterbildung in Diabetesfachberatung: CHF 500.–
Für SBK-Nichtmitglieder
mit HöFa 1 Ausweis oder HFP Diplom: CHF 250.–
Gleichwertigkeitsprüfung einer anderen Weiterbildung in Diabetesfachberatung: CHF 700.–
Koordinaten
Ihr Gesuch richten Sie bitte vollständig, bevorzugt elektronisch, an bildung@sbk-asi.ch oder per Post an:
Anerkennungskommission Diabetesberatung, SBK Geschäftsstelle, Abteilung Bildung, Choisystrasse 1, 3001 Bern
Unter der oben erwähnten Mailadresse erhalten Sie weitere Informationen bezüglich der Diabetesfachanerkennung.