FAQ

Auf dieser Seite finden Sie Antworten zu den häufigsten Fragen im Zusammenhang mit der Freiberuflichkeit.

SBK-Mitgliedschaft & curacasa 2026

Welches sind meine konkreten Vorteile und Leistungen, von denen ich bei der integralen Mitgliedschaft profitieren werde?

Für freiberufliche Pflegefachpersonen gibt es eine wichtige Besonderheit: Jede freiberufliche Pflegefachperson, die Mitglied im SBK ist, erhält mit der Vollmitgliedschaft automatisch die Mitgliedervorteile von curacasa, dem Verband der freiberuflichen Pflegefachpersonen.

Diese Integration sorgt dafür, dass freiberufliche Pflegefachpersonen in der Schweiz klarer und einheitlicher vertreten werden. So wird curacasa zur wichtigsten Anlaufstelle für die Interessen der freiberuflichen Pflegefachpersonen mit einer gut abgestimmten, übersichtlichen und auf die Praxis der Freiberuflichen zugeschnittenen Führung, sowohl in den Kantonen als auch auf nationaler Ebene.

Aktiviere noch heute deine Vollmitgliedschaft SBK & curacasa und profitiere bis Ende Dezember von einem Rabatt CHF 20.-: Mitgliedschaft SBK & curacasa 2026

Integration in eine umfassendere und besser koordinierte Struktur

Mit der Einführung des Vollmitgliedschaftssystems entwickelt sich deine Mitgliedschaft zu einer umfassenderen, professionelleren und vollständig koordinierten Struktur zwischen curacasa, alliance care und dem SBK.

Mit deiner Mitgliedschaft 2026 bei curacasa sicherst du dir deinen Zugang zu einem exklusiven, ganzheitlichen Leistungspaket, das gezielt für die Anforderungen von freiberuflichen Pflegefachpersonen zugeschnitten ist. Du erhältst inklusive der Basismitgliedschaft alliance care alle Leistungen der Vollmitgliedschaft SBK und der Einzelmitgliedschaft curacasa. Somit ersparst du dir teure Einzelleistungen und erhältst alles kompakt in einer Mitgliedschaft: 

Meine Vorteile und Leistungen, von denen ich in der Vollmitgliedschaft profitiere

  • Diese neue Integration bietet dir Zugang zu einem umfassenden Leistungspaket, das speziell zur Unterstützung der freiberuflichen Pflegefachpersonen entwickelt wurde:
  • Zugang zum Qualitätsmanagementsystem (QMS) ohne zusätzliche Kosten
    (Durch den Abschluss des Qualitätsvertrags zwischen den Leistungserbringer- und den Krankenversicherungsverbänden wird das QMS, respektive die Ausweisung der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben mit dem Label, verbindlich.)
  • Keine Kosten für den Beitritt zu allen Administrativ- und Tarifverträgen sowie Qualitätsvereinbarungen mit den Versicherern.
  • HIN-Emailadresse, die die Sicherheit deines Austauschs mit medizinischen Daten gewährleistet
  • Kostenloser Empfang von Einsatzanfragen über die Plattform my.curacasa
  • Rechtsberatung und Rechtsschutzversicherung
  • Professionelle Beratung zu allen Fragen rund um deine Selbständigkeit
  • Ermässigung von CHF 350.- bei Anmeldung «Erstausbildung Freiberufliche Pflege»
  • Möglichkeit, eine attraktive 2. Säule bei Tellco abzuschliessen

Ab 2026 werden die Leistungen weiter ausgebaut, insbesondere mit:

  • Möglichkeit, eine Berufshaftpflichtversicherung (RC Pro) zu besonders günstigen Konditionen abzuschliessen.

Weitere Informationen zu den Dienstleistungen erhältst du 2026 durch deine Mitgliedschaft.

Wieviel kostet die integrale Mitgliedschaft?

Aktueller Beitrag und attraktive Rabatte 

Unter dem Dachverband alliance care wird der Beitrag auf nationaler Ebene auf insgesamt CHF 695.-harmonisiert. Dieser Betrag spiegelt den Zugang zu einer verstärkten Struktur mit spezialisierten Dienstleistungen und erweiterter Unterstützung wider. 

Mit dem Beitrag von CHF 695.- hast du Anspruch auf alle oben beschriebenen Leistungen. Alle Mitglieder profitieren somit von einem Gesamtangebot, das deutlich günstiger ist als bei einer Einzelbuchung.

Profitiere noch heute von einem Rabatt: Erhalte CHF 20.-, wenn du deine Mitgliedschaft 2026 vor Ende Dezember verlängerst und die Rechnung bis 31. Dezember 2025 bezahlst: Mitgliedschaft SBK & curacasa 2026

Ich bin derzeit freiberufliche Pflegefachperson im SBK kund den Administrativ- und Tarifverträgen beigetreten, möchte aber nicht Mitglied bei curacasa werden. Wie muss ich vorgehen?

Es ist weiterhin möglich, nur den Administrativ- und Tarifverträgen beizutreten und zusätzliche Leistungen wie zum Beispiel das Qualitätsmanagementsystem von curacasa einzeln zu kaufen. Dies führt jedoch zu höheren Gesamtkosten 

Mit dem neuen Qualitätsvertrag zwischen den Leistungserbringer- und Krankenversicherungsverbänden wird ein Qualitätsmanagementsystem bzw. der Nachweis der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben über ein entsprechendes Label verbindlich.

Darum empfehlen wir die integrale Mitgliedschaft. Sie bietet ein vollständiges Gesamtpaket zu deutlich günstigeren Bedingungen.

Die freiberufliche Tätigkeit ist ein unternehmerischer Entscheid und sollte sorgfältig überlegt und geprüft werden. Wie bei der Gründung eines Unternehmens braucht es einen realistischen Budget- und Zeitplan für den Aufbau.

Was muss ich nun in meiner Situation tun?

Ich bin aktuell bereits curacasa und SBK-Mitglied: Bei Registrierung und Zahlungseingang bis 31. Dezember erhalte ich einen Rabatt von CHF 20.- 

Ich bin derzeit SBK-Mitglied in der Kategorie Freiberufliche: Ich treffe die unternehmerische Entscheidung, weiterhin als freiberufliche Pflegefachperson tätig zu sein und bin mir bewusst, dass ich den gesetzlichen Anforderungen bezüglich Qualität, im Rahmen des QMS curacasa entsprechen muss und profitiere von den Vorteilen und dem aktuellen Rabatt einer Vollmitgliedschaft und fülle das Formular auf folgendem Link aus: Mitgliedschaft SBK & curacasa 2026

Ich bin derzeit SBK-Mitglied in der Kategorie Freiberufliche und möchte nicht der integralen Mitgliedschaft beitreten: Ich nehme zur Kenntnis, dass künftige Beitrittsgebühren überprüft und angepasst werden können und dass Jahresbeiträge sowie zusätzliche Leistungen separat erworben werden müssen. Mir ist bewusst, dass sich der Gesamtbetrag dadurch spürbar erhöhen wird.

Freiberuflich werden

Welche Anforderungen muss ich erfüllen, um freiberufliche Pflege auszuüben?

Die Anforderungen für die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit sind auf den folgenden Seiten zu finden:

Wie gehe ich vor, um freiberuflich zu werden?

Auf dieser Seite finden Sie eine detaillierte Schritt für Schritt-Anleitung. 

Was kostet mich die Registrierung als freiberufliche Pflegefachperson?

Die Gebühren für die Registrierung als freiberufliche Pflegefachperson sind kantonal sehr unterschiedlich. Nachfolgend finden Sie die Spannbreiten für die unterschiedlichen Gebühren.

Berufsausübüngsbewilligung (BAB)
Einmalig, zwischen 200 und 800 Franken

Kantonale Bewilligung zur Zulassung zur Rechnungsstellung zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP)
Einmalig, zwischen 200 und 500 Franken

Beitritt zu den Administrativverträgen gemäss Art. 7 KLV
Für SBK-Mitglieder: kostenlos falls bereits in Mitgliederkategorie 51-100%, ansonsten Wechsel in Kategorie Freiberufliche
Für Nichtmitglieder: einmalig, Bearbeitungsgebühr von CHF 750.– zuzüglich MWST

Antrag einer Zahlstellenregister Nummer (ZSR)
Einmalig pro Kanton, 300 Franken zuzüglich MWST

Gebührenreglement PDF

Soll ich eine GmbH gründen – und welche Vor- oder Nachteile hat das?

In der freiberuflichen Pflege wird eine GmbH in den kantonalen Zulassungsbedingungen als Betrieb eingestuft. Das bedeutet, dass für die Zulassung andere Voraussetzungen gelten und zusätzliche Verantwortlichkeiten entstehen.

Eine GmbH ist eine juristische Person und damit selbst Trägerin von Rechten und Pflichten – nicht die einzelnen Pflegefachpersonen. Das führt zu erhöhtem administrativem Aufwand, zum Beispiel durch:

  • Buchführungspflicht und Einhaltung der Vorschriften für Kapitalgesellschaften
  • Sozialversicherungspflichten bei Anstellung von Mitarbeitenden
  • Organpflichten wie Geschäftsführung und Gesellschafterversammlung
  • Haftungsregelung: Es haftet das Gesellschaftskapital, nicht die Gesellschafter persönlich

Abgesehen von möglichen steuerlichen Vorteilen bietet die GmbH-Struktur für die freiberufliche Pflege in der Regel keine wesentlichen Vorteile. Zudem sehen die administrativen Verträge des SBK nicht vor, dass Pflegeleistungen durch Dritte abgerechnet werden.

Freiberuflich sein

Welche Beiträge und Gebühren fallen pro Jahr für die Ausübung als freiberufliche Pflegefachperson an?

Für freiberufliche Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner wird zusätzlich zum SBK-Mitgliederbeitrag von CHF 315.- die "Jahresgebühr" von CHF 100.- (zuzüglich MwSt.) in Rechnung gestellt. 

Warum werden Freiberuflichen Gebühren in Rechnung gestellt?
Gebühren werden dann erhoben, wenn die Leistungen des Verbandes gesetzlich vorgeschrieben sind. Der SBK gestaltet die Rahmenbedingungen für die freiberufliche Tätigkeit. Er handelt Administrativ- Tarif- und Qualitätsverträge aus. Die Gebühren decken die Kosten, die durch die Verhandlungen, die Verwaltung der Mitgliedschaften und die Beratung in diesen Fragen entstehen. Hinzu kommt die periodische Aushandlung der Restfinanzierung mit den Kantonen und Gemeinden. Die Höhe der Gebühr wird durch den Zentralvorstand des SBK festgelegt.

Welche Dienstleistungen von Dritten bietet mir der SBK an?

Berufshaftpflichtlösung

Attraktive Berufshaftpflichtlösung für freiberufliche SBK-Mitglieder

Mehr Informationen

Krankentaggeldversicherung

 

       Berufliche und private Versicherung bei Krankheit und Unfall

Mehr Informationen

Wo finde ich eine Vorlage für ein Bedarfsmeldeformular?

Link zum Bedarfsmeldeformular

Zum Bedarfsmeldeformular

Ich habe nur wenige Klient:innen, muss ich mir eine teure Software für die elektronische Rechnungsstellung anschaffen?

Seit dem 1. Januar 2023 sehen die Administrativverträge mit den Krankenversicherern eine obligatorische elektronische Rechnungsstellung vor.
Papierrechnungen sind weiterhin möglich, aber nur im Tiers Garant (also bei Rechnungsstellung direkt an die Patientin oder den Patienten).

Wenn Sie kein kostenpflichtiges Rechnungsprogramm anschaffen möchten, können Sie kostenlos „Medical Invoice“ nutzen – ein von der SUVA entwickeltes Online-Tool, das alle gesetzlichen Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung erfüllt (auch für Leistungen nach KVG).

Bitte beachten Sie:

  • „Medical Invoice“ dient ausschliesslich zur elektronischen Rechnungsstellung.
    Es bietet keine Funktionen zur Dossierverwaltung oder zur Fakturierung des Restkostenanteils.
  • Für Personen mit einer hohen freiberuflichen Tätigkeit kann diese Lösung daher zu eingeschränkt sein.
    Bei einer geringen Anzahl Klient:innen ist sie jedoch eine praktikable und kostenlose Option.
  • Für die Anmeldung benötigen Sie ein Mobiltelefon und müssen eine Authentifizierungs-App wie Google Authenticator oder FreeOTP installieren.

Ich finde meine Befähigung zur Bedarfsabklärung in der Psychiatrie nicht mehr. Wie erhalte ich ein Duplikat?

Bei Befähigungen, welche im Zeitraum 2010 – 2022 ausgestellt wurden, kann bei santesuisse oder bei der SASIS ein Duplikat der Befähigung angefordert werden.

Aus Datenschutzgründen hat der SBK keinen Zugriff auf das Archiv.

Freiberuflichkeit aufgeben

Was muss ich unternehmen, wenn ich nicht mehr freiberuflich tätig sein möchte?

Rücktritt aus:

  • dem Administrativvertrag SBK – tarifsuisse ag
  • dem Administrativvertrag SBK-HSK
  • dem Administrativvertrag SBK-CSS
  • dem Tarifvertrag des SBK mit den in der Medizinaltarifkommission (MTK) vertretenen Eidgenössischen Sozialversicherern (UV, MV, IV)

Sie möchten Ihre freiberufliche Tätigkeit beenden? Dann müssen Sie aus den obengenannten Administrativ- und Tarifverträgen austreten.

Halten Sie die vertraglich festgelegte Rücktrittsfrist von sechs Monaten zum Ende des laufenden Jahres oder zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein. (gemäss Reglement der obengenannten Verträge). 

Teilen Sie den Rücktritt (Vorlage für Rücktrittschreiben) schriftlich und unterschrieben an den SBK, Abteilung Freiberufliche mit (freiberufliche@sbk-asi.ch). 

Nach Erhalt Ihres Rücktrittsschreibens und nach Zahlung der Jahresgebühr für das laufende Jahr, wird das Austrittsdatum in unserem System erfasst. Ab diesem Zeitpunkt sind Sie nicht mehr als freiberufliche Pflegefachperson registriert. Ihre ZSR-Nummer wird aus den Tarif- und Administrativverträgen entfernt, wodurch eine Abrechnung über Tiers Payant (TP) nicht mehr möglich ist. 

Nach wie vor sind Sie ein SBK-Mitglied. Damit profitieren Sie auch weiterhin von vielen Vorteilen. Nur gemeinsam bringen wir die Pflege weiter. Nach Ihrem Austritt aus den Tarif- und Administrativverträgen werden wir Sie ab Beginn des neuen Jahres der Beitragskategorie für einen Beschäftigungsgrad von 51-100% zuordnen. Änderungen Ihres beitragsrelevanten Arbeitspensums können jederzeit bei Ihrer SBK-Sektion gemeldet werden. 

Wir bedauern es, wenn Sie die SBK-Mitgliedschaft kündigen. Falls doch, kann sie jeweils zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden. Die schriftliche Kündigung muss spätestens drei Monate vor Jahresende bei der zuständigen Sektion eingereicht werden.

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