FAQ

Auf dieser Seite finden Sie Antworten zu den häufigsten Fragen im Zusammenhang mit der Freiberuflichkeit.

Freiberuflich werden

Welche Anforderungen muss ich erfüllen, um freiberufliche Pflege auszuüben?

Die Anforderungen für die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit sind auf den folgenden Seiten zu finden:

Wie gehe ich vor, um freiberuflich zu werden?

Auf dieser Seite finden Sie eine detaillierte Schritt für Schritt-Anleitung. 

Was kostet mich die Registrierung als freiberufliche Pflegefachperson?

Die Gebühren für die Registrierung als freiberufliche Pflegefachperson sind kantonal sehr unterschiedlich. Nachfolgend finden Sie die Spannbreiten für die unterschiedlichen Gebühren.

Berufsausübüngsbewilligung (BAB)
Einmalig, zwischen 200 und 800 Franken

Kantonale Bewilligung zur Zulassung zur Rechnungsstellung zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP)
Einmalig, zwischen 200 und 500 Franken

Beitritt zu den Administrativverträgen gemäss Art. 7 KLV
Für SBK-Mitglieder: kostenlos falls bereits in Mitgliederkategorie 51-100%, ansonsten Wechsel in Kategorie Freiberufliche
Für Nichtmitglieder: einmalig, Bearbeitungsgebühr von CHF 750.– zuzüglich MWST

Antrag einer Zahlstellenregister Nummer (ZSR)
Einmalig pro Kanton, 300 Franken zuzüglich MWST

Gebührenreglement PDF

Freiberuflich sein

Welche Beiträge und Gebühren fallen pro Jahr für die Ausübung als freiberufliche Pflegefachperson an?

Für freiberufliche Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner wird zusätzlich zum SBK-Mitgliederbeitrag von 315 Franken die "Jahresgebühr" von 103.85 Franken (inkl. MwSt.) in Rechnung gestellt. 


Warum werden Freiberuflichen Gebühren in Rechnung gestellt?
Gebühren werden dann erhoben, wenn die Leistungen des Verbandes gesetzlich vorgeschrieben sind. Der SBK gestaltet die Rahmenbedingungen für die freiberufliche Tätigkeit. Er handelt Administrativ- Tarif- und Qualitätsverträge aus. Die Gebühren decken die Kosten, die durch die Verhandlungen, die Verwaltung der Mitgliedschaften und die Beratung in diesen Fragen entstehen. Hinzu kommt die periodische Aushandlung der Restfinanzierung mit den Kantonen und Gemeinden. Die Höhe der Gebühr wird durch den Zentralvorstand des SBK festgelegt.

Welche Dienstleistungen von Dritten bietet mir der SBK an?

Berufshaftpflichtlösung

Attraktive Berufshaftpflichtlösung für freiberufliche SBK-Mitglieder

Mehr Informationen

Krankentaggeldversicherung

 

       Berufliche und private Versicherung bei Krankheit und Unfall

Mehr Informationen

Ich finde meine Befähigung zur Bedarfsabklärung in der Psychiatrie nicht mehr. Wie erhalte ich ein Duplikat?

Bei Befähigungen, welche im Zeitraum 2010 – 2022 ausgestellt wurden, kann bei santesuisse oder bei der SASIS ein Duplikat der Befähigung angefordert werden.

Aus Datenschutzgründen hat der SBK keinen Zugriff auf das Archiv.

Freiberuflichkeit aufgeben

Was muss ich unternehmen, wenn ich nicht mehr freiberuflich tätig sein möchte?

Bei Aufgabe Ihrer Freiberuflichkeit, müssen Sie aus den Administrativ- und Tarifverträgen austreten.

Ein Austritt ist jederzeit möglich, jedoch nicht rückwirkend. Senden Sie uns einen Brief oder eine E-Mail mit dem Brief im Anhang an freiberufliche@sbk-asi.ch.

Nach Erhalt Ihrer Mitteilung, wird das Austrittsdatum in unserem System erfasst und Sie sind nicht mehr als Freiberufliche Pflegefachperson gespeichert.

Sie bleiben weiterhin ein SBK-Mitglied und profitieren von den Vorteilen. Bitte teilen Sie uns Ihren aktuellen Beschäftigungsgrad mit.

 

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