Dipl. Krankenschwester/Krankenpfleger AKP, KWS, PsyKP, DN II

Dipl. Krankenschwester/Krankenpfleger AKP, KWS, PsyKP, DN II sind ohne weitere Auflage berechtigt, den Titel dipl. Pflegefachfrau HF / dipl. Pflegefachmann HF zu führen. Dies gilt ausschliesslich für Personen, welche eine entsprechende altrechtliche Ausbildung in der Schweiz absolviert haben.

Von Gesetzes wegen muss also kein neues Diplom ausgestellt werden. Wer trotzdem eine schriftliche Bestätigung zur Führung der neuen Berufsbezeichnung wünscht, wendet sich an die ehemalige Schule. Existiert diese nicht mehr und ist auch eine allfällige Rechtsnachfolgerin nicht in der Lage, die gewünschte Bestätigung auszustellen, ist das Schweizerische Rote Kreuz SRK zuständig.

 

Titel- und Diplombescheinigung vom Schweizerischen Roten Kreuz SRK

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