Dipl. Pflegefachfrau/Pflegefachmann DN I

Pflegefachpersonen mit einem DN I, die den Titel dipl. Pflegefachfrau/-fachmann HF / FH erlangen möchten, müssen ein entsprechend verkürztes Studium an einer Höheren Fachschule oder an einer Fachhochschule Gesundheit absolvieren.

Es gibt aber auch die Möglichkeit, das Verfahren zur Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "diplomierte Pflegefachfrau" / "diplomierter Pflegefachmann" zu absolvieren. Es müssen mindestens zwei Jahre berufliche Pflegeerfahrung mit einem Beschäftigungsgrad von 80 Prozent und fachspezifische Weiterbildungen im Umfang von mindestens 280 Lektionen oder 40 Tagen nachgewiesen werden.

 

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