Bundesrat will Pflegeinitiative nur teilweise umsetzen
Der Bundesrat hat heute die Vorschläge für die 2. Etappe der Umsetzung von Art. 117b BV präsentiert und die Vernehmlassung eröffnet. Der SBK fordert eine vollständige Umsetzung der Pflegeinitiative. Das neue Bundesgesetz zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und die Reglementierung der Masterstufe begrüsst der SBK. Dass der Bundesrat darauf verzichtet, die bedarfsgerechte Personalausstattung und die angemessene Finanzierung der Pflegeleistungen sicherzustellen, ist inakzeptabel. Damit wird der Verfassungsauftrag, die Pflegequalität nachhaltigen zu stärken, nicht umgesetzt. Erfreut ist der Verband über die Anpassungen in der Verordnung zum eigenverantwortlichen Bereich und die Inkraftsetzung auf den 1. Juli 2024 (1. Etappe).
«Es ist höchste Zeit, dass der Bundesrat seine Umsetzungsvorschläge präsentiert», erklärt SBK-Geschäftsführerin Yvonne Ribi. «Die Pflegenden brauchen die Sicherheit, dass sich dank der Umsetzung der Pflegeinitiative ihre Arbeitssituation verbessert.» Der SBK fordert eine vollständige Umsetzung der Pflegeinitiative, die am 28. November 2021 mit über 61 Prozent Ja-Stimmen vom Schweizer Stimmvolk angenommen wurde.
Die Prioritäten liegen auf der Verbesserung der Arbeitsbedingungen, einer bedarfsgerechten Personalausstattung, einer angemessenen Finanzierung der Pflegeleistungen und der Reglementierung der Masterstufe. Das neue Bundesgesetz zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und die Reglementierung der Masterstufe begrüsst der SBK. Dass der Bundesrat darauf verzichtet, die bedarfsgerechte Personalausstattung und die angemessene Finanzierung der Pflegeleistungen sicherzustellen, ist für den SBK nicht akzeptabel. «Eine Pflege von hoher Qualität braucht genügend Personal auf allen Schichten, unabhängig vom Versorgungsbereich», sagt Ribi. Zudem müssen zusätzliche Mittel in die Pflege fliessen, damit die Arbeitsbedingungen verbessert und das Personal im Beruf gehalten werden kann. «Es ist für uns unverständlich, dass eine Verbesserung der Finanzierung von Pflegeleistungen nicht angegangen wird.» Der SBK wird die Vernehmlassungsvorlage studieren und sich in den nächsten Wochen detailliert dazu äussern.
Erfreut ist der SBK, dass Pflegefachpersonen ab dem 1. Juli 2024 keine ärztliche Anordnung mehr benötigen, wenn sie im spitalexternen Bereich Pflegeleistungen zu Lasten der Krankenversicherungen erbringen und abrechnen. Damit endet für den SBK ein Projekt, dass vor 23 Jahren mit der damaligen Motion Joder begonnen hat. «Wir haben über 20 Jahre für dieses Recht gekämpft. Dass nun endlich anerkannt wird, dass Pflegefachpersonen den Pflegebedarf ihrer Patient:innen eigenverantwortlich erheben, die notwendigen Pflegeleistungen erbringen und diese auch in Rechnung stellen können, ist ein Meilenstein», sagt Ribi. «Das kommt nicht nur den Patient:innen zugute, sondern auch der Attraktivität des Berufs. Dass damit auch die Ärzt:innen administrativ entlastet werden, ist ein wichtiger Nebeneffekt.» Positiv ist für den Verband zudem dass die Ausbildungsoffensive am 1. Juli 2024 startet. Er weist hier auf die Verantwortung der Kantone hin, eine möglichst rasche, einfache und einheitliche Umsetzung anzustreben.
Kontakt:
Yvonne Ribi, Geschäftsführerin SBK, Tel. 079 830 48 50 (deutsch)
Sophie Ley, présidente de l’ASI, tél. 079 374 49 02 (français)
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