SGK-N bringt Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative wieder auf den Weg

Die nationalrätliche Gesundheitskommission will die Abstriche, die der Ständerat am indirekten Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative gemacht hat, nicht akzeptieren. Sie hält an der Verpflichtung der Kantone zur Unterstützung der Ausbildung von Pflegefachpersonen fest. Zudem sollen Pflegefachpersonen bestimmte Leistungen direkt bei den Krankenkassen abrechnen können, ohne dass dafür eine «Vereinbarung» mit den Kassen notwendig ist. Allerdings werden weiterhin keine Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und für eine bedarfsgerechte Pflegepersonalausstattung im indirekten Gegenvorschlag enthalten sein.

«Die nationalrätliche Gesundheitskommission nimmt den Pflegepersonalmangel offensichtlich ernst und will rasch die gesetzlichen Grundlagen schaffen, um dagegen anzugehen», zeigt sich Yvonne Ribi, die Geschäftsführerin des Schweizer Berufsverbands der Pflegefachpersonen SBK, erfreut. Bedauerlich sei jedoch, dass im indirekten Gegenvorschlag weiterhin keine Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und einer bedarfsgerechten Personalausstattung integriert sind.

«Die Wirkung der Ausbildungsoffensive ist fraglich, wenn keine unterstützenden Massnahmen zur Erhöhung der Qualität, der Patientensicherheit und der Berufsverweildauer getroffen werden», sagt Ribi. «Die Pflegeberufe erhalten gerade jetzt während der Corona-Pandemie eine hohe Aufmerksamkeit. Sie zeigt deutlich, dass für eine funktionierende Gesundheitsversorgung genügend qualifizierte Pflegepersonen zentral sind, und das in Spitälern, Pflegeheimen, Psychiatrien oder im ambulanten Bereich. Die Erwartungen an das Parlament, die bestehende Vorlage nachzubessern, sind hoch. Wir erwarten vom Ständerat, dass er mindestens auf den Vorschlag des Nationalrats einschwenkt.»

Medienmitteilung SGK-N vom 15. Januar 2021

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