Der SBK empfiehlt die Covid-Impfung, lehnt ein Obligatorium jedoch ab

Der Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner SBK unterstützt die Covid-Impfstrategie des Bundesamts für Gesundheit und der eidg. Kommission für Impffragen ausdrücklich. Er empfiehlt entsprechend allen Pflegenden, die dies können, sich gegen Covid impfen zu lassen. Der Verband unterstützt die Position des BAG und der EKIF, wonach Impfungen für alle Zielgruppen freiwillig sein sollen, also auch für das Gesundheitspersonal. Die Impfung ist die beste Option, sich selber und Dritte zu schützen und die Pandemie unter Kontrolle zu bringen. Der SBK lehnt jegliche Stigmatisierung des Gesundheitspersonals ab.

In verschiedenen Staaten wurde ein Impfobligatorium gegen Covid-19 für das Gesundheitspersonal und weitere Gruppen, die mit vulnerablen Personen zu tun haben, verfügt. In der Folge wird auch in der Schweiz über solche und weitergehende Massnahmen diskutiert, etwa die Pflicht für nicht geimpfte Personen, einen entsprechenden Pin oder eine ähnliche Markierung zu tragen.

Für den SBK ist klar, dass die Pandemie nur unter Kontrolle zu bringen ist, wenn ein sehr grosser Teil der Bevölkerung gegen Sars-Cov-2 geimpft ist. Er ist aktiver Partner der Impfkampagne des BAG und unterstützt die Impfung gegen Covid-19. Der SBK informiert seine Mitglieder über die Impfung und fordert sie dazu auf, eine auf den wissenschaftlichen Tatsachen basierende Entscheidung zu treffen. Das Resultat dieser Abwägung ist jedoch letztlich eine persönliche Entscheidung, die es zu respektieren gilt.

Impfobligatorium nicht zielführend und ethisch fragwürdig
Ein allfälliges Impfobligatorium für das Gesundheitspersonal ist für den SBK nicht der richtige Weg und wäre wahrscheinlich kontraproduktiv. Das Gesundheitspersonal arbeitete bereits vor der Pandemie an und zum Teil über der Belastungsgrenze. «Während der Pandemie haben die Gesundheitsfachpersonen alles gegeben, um Menschenleben zu retten und Leiden zu verhindern. Oft taten sie das mit grossen persönlichen Opfern und, mangels adäquater Schutzausrüstung, auch mit einem hohen Risiko, selber zu erkranken», erklärt Roswitha Koch, Leiterin Pflegeentwicklung beim SBK. «Es ist zu befürchten, dass ein Impfobligatorium, unabhängig von der tatsächlichen Impfbereitschaft der einzelnen Person, der letzte Tropfen wäre, der das Fass zum Überlaufen bringt und noch mehr Pflegende aus dem Beruf treibt», so Roswitha Koch.

Die Einhaltung von Schutzmassnahmen, sowie allenfalls eine Ausweitung der Teststrategie, sind nach Ansicht des SBK zielführender als ein Impfobligatorium.

Es gibt keine gesicherten Zahlen darüber, welcher Prozentsatz der Gesundheits- resp. Pflegefachpersonen geimpft ist und wie viele aufgrund einer durchgemachten Covid-Erkrankung zumindest teilweise geschützt sind. Vorhandene, nicht repräsentative Zahlen, legen eine gleich hohe oder höhere Impfquote beim Pflegepersonal wie bei der übrigen Bevölkerung nahe.

Zudem gilt es bei der Diskussion um ein allfälliges Impfobligatorium rechtliche und ethische Fragestellungen in Betracht zu ziehen. Dazu gehört u.a. die Verhältnismässigkeit eines derartigen Eingriffs in die körperliche Integrität und das Recht auf Selbstbestimmung gegenüber dem Nutzen für die Gesamtbevölkerung. Wie bei anderen Impfungen besteht immer ein Restrisiko, sich trotzdem mit der Krankheit anzustecken. Es ist aber erwiesen, dass der Schutz bei der Covid-Impfung vergleichsweise hoch ist und sie auch die Übertragung der Krankheit stark reduziert.

Risiken beim Erlass eines Impfobligatoriums durch einen Arbeitgeber
Die Verantwortlichen von Institutionen können nach einer Risikoabschätzung zum Schluss kommen, dass ihre Angestellten in bestimmten Bereichen oder flächendeckend gegen Covid-19 geimpft sein müssen. Damit übernehmen die Verantwortlichen möglicherweise ein Haftungsrisiko bei Impfschäden. Bei der aktuell sehr knappen Personalsituation in der Pflege riskiert der Arbeitgeber ausserdem, dass Fachpersonen ihre Anstellung kündigen und dass die Rekrutierung von neuem Personal zusätzlich erschwert ist. Eine zu tiefe Personalausstattung führt zu grösseren Risiken und Qualitätsproblemen in der Pflege. Die rechtlichen Fragen bezüglich Verhältnismässigkeit eines allfälligen Impfobligatoriums;. müssten allenfalls – basierend auf dem Epidemiengesetz und der -verordnung  – vor Gericht geklärt werden.

Kennzeichnung von nicht geimpften Personen mit Kunden- oder Patientinnenkontakt
Verschiedene Stimmen fordern, dass nicht geimpfte Menschen mit Kunden- oder Patientinnenkontakt ihren Impfstatus (mittels Pin o.ä.) öffentlich sichtbar machen müssen. Der SBK lehnt eine solche Massnahme als rechtlich fragwürdig und nicht verhältnismässig ab. Sie stellt einen unzulässigen Eingriff in die Privatsphäre dar und kann zur Stigmatisierung von nicht geimpften Personen führen. «Der Entscheid pro oder contra Impfung ist das Resultat einer persönlichen Risiken-Kosten-Abwägung und kann etwa aufgrund einer Erkrankung negativ ausfallen», sagt Roswitha Koch. «Wenn es nur darum geht, den Druck zu erhöhen, ist diese Massnahme nicht zulässig». Ausserdem würden Pflegende stigmatisiert, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.

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