Gesundheitskommission schlägt erste Pflöcke für indirekten Gegenvorschlag ein

Der SBK begrüsst, dass die Gesundheits-Kommission des Nationalrats (SGK NR) den Handlungsbedarf im Bereich der Pflege anerkennt und konkrete Gesetzesänderungen vorschlägt. Diese gehen in die richtige Richtung. Um die Pflegequalität, die Arbeitszufriedenheit und damit die Berufsverweildauer zu erhöhen, braucht es weitere Massnahmen auf Gesetzesstufe.

Die SGK NR hat an der Sitzung vom 4. April 2019 über ihren indirekten Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative beraten. Sie will mit einem konkreten Gesetzesentwurf die Aus- und Weiterbildung von Pflegepersonen fördern und eigenständige Handlungsbereiche für Pflegefachpersonen schaffen. Ziel ist es, den bestehenden Fachkräftemangel zu beheben und den wachsenden Bedarf an in der Pflege tätigen Personen zu decken. Die Schaffung eigenständiger Handlungsbereiche erachtet der SBK als zentral. Die SGK NR verzichtet auf die Einschränkung der Vertragsfreiheit. Eine allfällige Einschränkung derselben würde vom SBK nicht akzeptiert.

Der SBK begrüsst die Aufnahme dieser wichtigen Punkte in die Bundesgesetzgebung. Allerdings reiche es nicht, sich auf die Schaffung eigenständiger Handlungsbereiche und Ausbildungsmassnahmen zu beschränken. „Ebenso wichtig sind Massnahmen zur Sicherstellung der Pflegequalität und Patientensicherheit“, sagt Yvonne Ribi, Geschäftsführerin des SBK. „Um diese zu garantieren, braucht es bessere Rahmenbedingungen im Berufsalltag, damit in der Pflege tätige Personen möglichst lange im Beruf bleiben.“

Weitere Informationen
www.pflegeinitiative.ch 

Medienmitteilung SGK-N vom 5.4.19

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