Indirekter Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative: SGK-S verharrt auf Positionen

Die ständerätliche Gesundheitskommission SGK-S zeigt keine Einsicht: Auch mitten in der zweiten Welle der Corona-Pandemie findet sie keine Mehrheit für konsequente Massnahmen gegen den Mangel an Pflegepersonal: Die Kantone werden nicht verpflichtet, Ausbildungsbeiträge an angehende Pflegefachpersonen zu leisten. Zudem hält sie an der Position fest, den sogenannten eigenverantwortlichen Bereich an eine «Vereinbarung» mit den Versicherern zu knüpfen. Dies kommt einer Aufhebung des Vertragszwangs gleich.

Die Kommission hat im Rahmen der Differenzbereinigung über den indirekten Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative (19.401) beraten. Der Nationalrat hat diesen September – deutlicher als in der Erstberatung – die Kantone verpflichtet, Beiträge an die Ausbildung von Pflegefachpersonen zu leisten. Die SGK-S beharrt demgegenüber auf der unverbindlichen «Kann»-Formulierung, welche die Ausbildungsoffensive gefährdet.

Die SGK-S rückt, wenn auch mit sehr knappem Entscheid, nicht von der Position ab, dass Pflegefachpersonen, Spitexorganisationen und Pflegeheime bestimmte Pflegeleistungen nur dann direkt mit den Kassen abrechnen dürfen, wenn vorgängig eine entsprechende «Vereinbarung» mit den Krankenkassen unterzeichnet wurde. Kommt keine Vereinbarung zustande, gilt der unbefriedigende Status quo.

Die Mehrheitsmeinung der Kommission ist für Yvonne Ribi, Geschäftsführerin vom SBK nicht nachvollziehbar. «Wir sind am Anfang der zweiten Welle der Covid-Pandemie. Die Situation zeigt deutlich, wie wichtig genügend und gut ausgebildete Pflegende sind. Dass die Mehrheit der Kommission sich gegen Massnahmen ausspricht, die einen Beitrag gegen den Mangel an Pflegepersonal leisten, ist nicht nachvollziehbar» Der Ernst der Lage und der drohende Pflegenotstand dürfen nicht ignoriert werden, so Ribi.

Der SBK fordert den Ständerat auf, in der Wintersession den Minderheitsanträgen für eine verbindliche Ausbildungsverpflichtung und die eigenständige Abrechnungsmöglichkeit ohne zusätzliche Vereinbarung zu folgen. Ribi betont: «Auch die Version des Nationalrats ist verglichen mit der Pflegeinitiative knapp bemessen, denn nur zwei von vier Kernforderungen werden aufgegriffen. Es fehlen Verbesserung der Arbeitsbedingungen und gesetzliche Vorgaben, dass genügend Personal auf den Schichten ist», sagt Ribi. Schwenkt der Ständerat nicht auf die Position des Nationalrats um, so ist ein Rückzug der Pflegeinitiative wohl ausgeschlossen.

Medienmitteilung SGK-S vom 20.10.2020

LOGIN Mitglied werden