Indirekter Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative: Ständerat beharrt auf seiner Position

Die Mehrheit des Ständerates ist weiterhin nicht bereit, die Kantone zu verpflichten, Ausbildungsbeiträge an angehende Pflegefachpersonen zu leisten. Mit 23 zu 18 Stimmen beharrt er zudem auf seiner Position, wonach Pflegefachpersonen klar definierte Pflegeleistungen nur mit einer vorgängigen Vereinbarung mit den Krankenkassen direkt abgerechnet werden dürfen. Damit bleiben beim indirekten Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative die Differenzen zu den Beschlüssen des Nationalrates erhalten. Damit sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass die Initiative zurückgezogen wird.

Dass der Ständerat weiterhin auf seiner Lösung beharrt, ist für SBK-Geschäftsführerin Yvonne Ribi nicht nachvollziehbar: "Wir stecken mitten in der zweiten Welle der Covid-Pandemie, die erneut deutlich zeigt, wie wichtig genügend und gut ausgebildete Pflegende sind. Auch die Version des Nationalrats ist verglichen mit der Pflegeinitiative knapp bemessen, denn nur zwei von vier Kernforderungen werden aufgegriffen. Es fehlen Verbesserung der Arbeitsbedingungen und gesetzliche Vorgaben, dass genügend Personal auf den Schichten arbeitet". Im Namen der Kommissionsminderheit hatten gestern Abend auch Ständerat Pirmin Bischof und Ständerätin Marina Carobbio eindringlich davor gewarnt, dass ein Entscheid gegen die beiden im Gegenvorschlag enthaltenen Kernanliegen, die der Nationalrat gutgeheissen hatte, "einem Misstrauensvotum oder gar einer Ohrfeige gegenüber den Pflegenden" gleichkomme. Sie betonten einmal mehr, dass die Kontrollmechanismen der Krankenkassen bereits heute funktionierten und dass die von der Kommissionsmehrheit heraufbeschworene Gefahr einer Mengenausweitung aus der Luft gegriffen sei.

Die Mehrheit des Ständerates verzichtete darauf, auf die vorgetragenen Argumente einzutreten. Sie hielt in der Abstimmung über die Ausbildungsfinanzierung mit 29 zu 14 Stimmen an der "Kann"-Formulierung für die Kantone fest. Knapper, mit 23 zu 18 Stimmen, beharrte der Ständerat auch darauf, dass Pflegefachpersonen, Spitexorganisationen und Pflegeheime bestimmte Pflegeleistungen nur dann direkt abrechnen dürfen, wenn vorgängig eine entsprechende Vereinbarung mit den Krankenkassen unterzeichnet wurde. Dieser Entscheid wurde entgegen der Empfehlung des Gesundheitsministers getroffen. Er schlug dem Ständerat vor, auf eine Vereinbarung zu verzichten. Diese käme nur dann zustande, wenn beide Parteien willens sind, eine solche abzuschliessen.

Damit bleiben alle Differenzen mit dem Nationalrat erhalten, der diesen beiden Kernanliegen der Pflegeinitiative in den indirekten Gegenvorschlag aufgenommen hatte. Nun geht die Vorlage in der dritten und letzten Runde der Differenzbereinigung erneut zurück an den Nationalrat. Findet man keine gemeinsame Lösung, gibt es eine Einigungskonferenz. Das Initiativkomitee wird nach der Schlussabstimmung über den indirekten Gegenvorschlag entscheiden, ob es an der Volksinitiative festhält. Allerdings rückt ein Rückzug mit der Variante des Ständerates in weite Ferne.  

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