Nationalrat hält an seiner Version des indirekten Gegenvorschlags zur Pflegeinitiative fest

Der Nationalrat will die Kantone dazu verpflichten, finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, damit mehr Pflegefachpersonen ausgebildet werden. Zudem sollen bestimmte Pflegeleistungen auch ohne ärztliche Anordnung bei den Kassen in Rechnung gestellt werden können, ohne dass dafür eine Vereinbarung notwendig ist, wie das der Ständerat wollte.

Der Nationalrat will die Verschlechterungen, die der Ständerat am indirekten Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative vorgenommen hat, nicht akzeptieren. In der heutigen Debatte hat er beschlossen, dass die Kantone verpflichtet werden, Beiträge an die Pflegefachpersonen zu leisten, die sich diese Ausbildung nicht leisten können. Der Ständerat hatte hier eine unverbindliche «Kann»-Formulierung gewählt.

Auch hält der Nationalrat – mit 114 zu 79 Stimmen noch deutlicher als in der Wintersession 2019 – daran fest, dass bestimmte Pflegeleistungen direkt mit den Kassen abgerechnet werden. Der Ständerat wollte dieses Recht an eine Vereinbarung mit den Krankenkassen knüpfen. Diese Leistungen sollen in Spitexorganisationen oder Pflegeheimen von den Pflegefachpersonen auch an andere Pflegende delegiert werden können.

«Der Nationalrat hat den Handlungsbedarf erkannt und will die gesetzlichen Grundlagen schaffen, um gegen den Pflegepersonalmangel vorzugehen», erklärt Yvonne Ribi, die Geschäftsführerin des Schweizer Berufsverbands der Pflegefachpersonen SBK. «Problematisch ist jedoch, dass zwei Forderungen der Pflegeinitiative nicht im indirekten Gegenvorschlag enthalten sind. So sieht er keine Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und für eine bedarfsgerechte Personalausstattung vor.»

Das Geschäft wird voraussichtlich in der Wintersession vom Ständerat behandelt.

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