Freiberufliche Pflege: Newsletter 12.2022

Curacasa, Administrativvertrag, Psychiatriepflege, Controlling Sanitas etc.

Zusammenarbeit zwischen SBK und Curacasa

In vielen Bereichen, die die Tätigkeit der freiberuflichen Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner betreffen, arbeiten SBK und Curacasa eng zusammen, um Kräfte und Ressourcen zu bündeln. Wir freuen uns, Ihnen in diesem Newsletter verschiedene Informationen zukommen zu lassen.

 

Administrativvertrag Tarifsuisse AG

Das Inkrafttreten dieses neuen Vertrags hat eine Reihe von administrativen Prozessen bei allen Beteiligten ausgelöst und an verschiedenen Stellen zu grösseren Verzögerungen geführt. Der SBK muss Tarifsuisse AG regelmässig eine Gesamtliste aller Freiberuflichen zukommen lassen, damit die Versicherungen prüfen können, ob diese berechtigt sind, mit Vertragsbeitritt im Tiers Payant (TP) abzurechnen.

  • Altrechtliche Freiberufliche wurden rückwirkend auf den 01.01.2022 überführt
  • Beitritte bis zum 31.07.2022 wurden rückwirkend auf den 01.01.2022 eingetragen
  • Bei Vertrags-Beitritten ab dem 01.08.2022 gilt das Eingangsdatum (Datumstempel) bei der SBK-Geschäftsstelle (Post- oder Maileingang)

Sollte eine Krankenversicherung den Tiers Payant trotz Vertragsbeitritt verweigern, bitten wir um eine Rückmeldung an ruth.hostettler@sbk-asi.ch inklusive des Entscheids der Versicherung.

 

Überprüfung der praktischen Tätigkeit in der Fachrichtung Psychiatrie

Das von Curacasa eingerichtete Anerkennungsverfahren entspricht nach unserer Ansicht den Vorgaben Art. 7 Abs. 2bis lit. b KLV zum Nachweis der Mindestanforderungen. Die unteranderem von Curacasa angewandten Kriterien zur Überprüfung sind hier aufgeschaltet.
Das Gesetz sieht kein spezifisches Organ zur Prüfung und Anerkennung der praktischen Tätigkeit im psychiatrischen Bereich vor, dies ist eine Dienstleistung an die freiberuflichen Pflegefachpersonen und Versicherungen.
Auch SantéSuisse hat eine Stelle zur Überprüfung der praktischen Tätigkeit in der Fachrichtung Psychiatrie eingerichtet. Hier ist der SBK in keiner Weise involviert.

 

Qualitätsanforderungen Art. 58g KVV

Der SBK und Curacasa setzen sich dafür ein, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden können, wie beispielsweise die Bereitstellung eines Qualitätsmanagementsystems. Weiter wird nun gefordert, dass die Leistungserbringer:innen über ein geeignetes internes Berichts- und Lernsystem verfügen und sich, sofern ein solches besteht, einem gesamtschweizerischen einheitlichen Netzwerk zur Meldung von unerwünschten Ereignissen anschliessen.
Für den ambulanten Bereich wurde im Auftrag von Patientensicherheit Schweiz Cirs ambulant entwickelt, bei welchem es nun darum geht, den Beitritt für Freiberufliche einfach und kostengünstig auszuhandeln. Die Anwendung ist simpel und praktisch. Wir informieren im ersten Quartal 2023, sobald die Modalitäten und die Finanzierungsfragen gelöst sind.
Die Meldungen von unerwünschten Ereignissen und deren Mehrwert sind Thema der Qualitätstage Curacasa 2022-2023.

 

Zulassung zur Rechnungsstellung zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP)

Seit dem 1. Januar 2022 sieht das KVG vor, dass Anbieter:innen von Pflegeleistungen nur dann zu Lasten der OKP abrechnen dürfen, wenn sie von demjenigen Kanton zugelassen und im Besitz einer kantonalen Berufsausübungsbewilligung sind.
Neben den gesetzlichen Anforderungen von Art. 58g KVV, beobachten wir in einigen Kantonen zusätzliche Qualitätsanforderungen. Die SBK-Sektionen sind mit Unterstützung der SBK-Geschäftsstelle mit den Gesundheitsämtern im Gespräch, um pragmatische Lösungswege zu finden, um zusätzliche Aufwände und Arbeiten zu verhindern oder zu minimieren.

 

Elektronische Rechnungsstellung

Wir möchten daran erinnern, dass ab dem 1. Januar 2023 die Administrativverträge mit den Krankenversicherern die obligatorische elektronische Rechnungsstellung vorsehen. Papierrechnungen sind weiterhin möglich, aber nur im Tiers Garant (Rechnungsstellung an die Patient:in).
Personen, die kein kostenpflichtiges elektronisches Rechnungssystem erwerben wollen, können kostenlos "Medical Invoice" nutzen. Dieses Instrument wurde von der SUVA entwickelt. Mit diesem Tool erfüllen Sie alle gesetzlichen Normen für die elektronische Rechnungsstellung, auch für Leistungen aus dem KVG.
Achtung: Dieses Tool ermöglicht weder die Verwaltung eines Pflegedossiers noch die Fakturierung des Restkostenanteils. Bei einer hochprozentigen freiberuflichen Tätigkeit kann sich diese Lösung als unzureichend erweisen. Bei niederprozentiger Freiberuflichkeit kann «Medical Invoice» jedoch eine anwendbare Lösung sein. 
Für eine Anmeldung bei "Medical Invoice" benötigen Sie ein Mobiltelefon und müssen Google Authenticator oder FreeOTP installieren- Das sind kleine Programme für eine sichere Anmeldung, die häufig auch beim E-Banking verwendet werden.

Der SBK entfernt auf seiner Webseite die Rechnungsformulare Tarif KLV 7 aus obengenannten Gründen. Die «Ärztlichen Verordnungen ambulant oder zu Hause-KLV 7» stehen jedoch weiterhin zur Verfügung.

 

Qualitätsverträge

Durch die gesetzlichen Grundlagen sind alle Leistungserbringerverbände aufgefordert, Qualitätsverträge mit Qualitätsentwicklungskonzepten auszuhandeln. Der SBK und Curacasa sind nicht bereit, den Freiberuflichen weitere Qualitätsanforderungen aufzuerlegen (als das aktuell bestehende Konzept), da das KVG keine Finanzierung vorsieht, der Qualitätsnachweis jedoch Zeit und Kosten generiert, die nicht verrechnet werden können.

 

Umfrage zu Buchhaltung und Kostentransparenz

Im Rahmen eines umfassenden Projekts zur Berechnung und Transparenz der Pflegevollkosten bei freiberuflichen Pflegefachpersonen in der Schweiz werden wir im Januar 2023 eine Umfrage zu diesem Thema starten und bitten dringlichst an dieser teilzunehmen.

 

Sanitas Pflegecontrolling

Da es verschiedentlich zu Anfragen rund um den neuen Pflegecontrolling-Prozess gekommen ist, hat sich der SBK mit Sanitas auf ein erweitertes FAQ abgesprochen, Informationen in den Dokumenten unten. Vor der Inkraftsetzung wurde das BAG zu diesem Kontrollverfahren konsultiert und hat Sanitas seine Zustimmung gegeben.

 

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