Pflegefachpersonen DN I - Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Pflegefachfrau/-mann

Personen mit einem Diplom in Gesundheits- und Krankenpflege Niveau I können das Verfahren zur Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "diplomierte Pflegefachfrau" / "diplomierter Pflegefachmann" absolvieren.

Es müssen mindestens zwei Jahre berufliche Pflegeerfahrung mit einem Beschäftigungsgrad von 80 Prozent und fachspezifische Weiterbildungen im Umfang von mindestens 280 Lektionen oder 40 Tagen nachgewiesen werden. Informationen rund um das Anerkennungsverfahren finden Sie hier.

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