Pflegeinitiative: InitiantInnen fordern Korrektur der Abstimmungserläuterungen

Das Initiativkomitee der Pflegeinitiative fordert die Bundeskanzlei auf, mehrere Fehler in den Abstimmungserläuterungen umgehend zu korrigieren. Falsch sind Aussagen, wonach der Bund die Lohnhöhe definieren und in die Zuständigkeiten Dritter eingreifen müsse. Mit der Annahme der Pflegeinitiative bleiben die Zuständigkeiten des Bundes, der Kantone und der Sozialpartner unverändert. Die Pflegeinitiative sorgt für genügend Personal auf allen Schichten und eine angemessene Entschädigung der Pflegeleistungen. Damit stärkt sie die Sozialpartnerschaft und schafft die Voraussetzung für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen.

Das Initiativkomitee der eidgenössischen Volksinitiative «für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)» beanstandet falsche Aussagen in den Abstimmungserläuterungen, die nicht mit dem Verfassungstext übereinstimmen, über den am 28. November 2021 abgestimmt wird. Der Bundesrat macht an verschiedenen Stellen die Aussage, dass er Vorgaben zur Lohnhöhe machen oder gar die Lohnhöhe festlegen muss. Diese Aussagen sind falsch. Der Bund muss gemäss den Übergangsbestimmungen (a) für eine angemessene Abgeltung der Pflegeleistungen und (b) für anforderungsgerechte Arbeitsbedingungen für die in der Pflege tätigen Personen sorgen. Ebenfalls ist die Aussage falsch, dass der Bund in die Zuständigkeit der Kantone und der Sozialpartner eingreifen müsse.

Das Initiativkomitee kritisiert mehrere Punkte bei den Abstimmungserläuterungen. Erschwerend kommt hinzu, dass die Übersetzungen nicht der deutschen Originalfassung entsprechen. Es ist falsch, dass der Bund Vorgaben zur Lohnhöhe machen muss (deutsche Fassung), und es ist undenkbar, dass er die Höhe der Löhne definiert (französische und italienische Fassung). Der Bund hat einzig die Eckpunkte der Arbeitsbedingungen zu konkretisieren, um die Arbeitsbedingungen zu verbessern mit dem Ziel, die Berufsverweildauer zu erhöhen, die heute sehr tief ist.

Die Arbeitsbedingungen der Pflegenden sind schon heute im Obligationenrecht und im Arbeitsgesetz geregelt, schreibt das BAG in den FAQ zur Pflegeinitiative. Der Bund legt in den Gesetzen die national geltenden Eckwerte fest, die konkrete Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen und der beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten bleibt in der Zuständigkeit der Sozialpartner. Heute fehlt den Sozialpartner die Möglichkeit, die Arbeitsbedingungen überhaupt zu verbessern. Die Pflegeinitiative sorgt für eine angemessene Entschädigung der Pflegeleistungen. Sie schafft damit die Voraussetzungen, dass die Sozialpartner die Arbeitsbedingungen verbessern und gegebenenfalls die Löhne erhöhen können.

Das Initiativkomitee fordert die Bundeskanzlei auf, umgehend folgende Massnahmen zu ergreifen:

1. Richtigstellung der falschen Aussagen mit dem Versand einer Medienmitteilung
2. Korrektur der online-Abstimmungserläuterungen und einem Vermerk auf der Website
3. Korrektur der Erklärfilme mit einem Vermerk auf allen Publikationsplattformen, wie der Website des Bundes oder auf der App Voteinfo

Die Medien übertreffen sich mit Aussagen zu den Löhnen der Pflegenden. Zu berücksichtigen sind zwei Punkte: in den Medien werden die aggregierten Medianlöhne für Vollzeitpensen kommuniziert. Aufgrund der hohen mentalen und physischen Arbeitsbelastung arbeiten die wenigsten Pflegenden Vollzeit. Die effektiven Löhne sind viel tiefer als diejenigen, die in den Medien herumgereicht werden. Aufgrund der regionalen Unterschiede ist es kaum möglich, eine nationale Lohnstatistik zu erheben. Die Lohnunterschiede von Fachangestellten Gesundheit zu Diplompflegenden sind im Verhältnis zur Ausbildungszeit und den erforderlichen Kompetenzen eher gering. Der tiefe Weiterbildungslohn verbunden mit dem geringen Lohnzuwachs nach der Ausbildung führen dazu, dass sich zu wenige FaGE zur Diplompflegenden weiterbilden. Korrekt ist die Aussage, wonach der Initiativtext keine konkreten Lohnforderungen enthält, sondern die Pflegeleistungen angemessen entschädigt werden

Derzeit sind 11'700 Pflegestellen unbesetzt. Die Unterversorgung zu beheben und für eine gute Pflege zu sorgen, ist eine Aufgabe der Gesundheitspolitik, welche die Pflegeinitiative endlich löst. Die Anstellung des benötigten Pflegepersonals führt zu Mehrkosten. Gleichzeitig ist eine qualitativ gute Pflege mit beträchtlichen Einsparungen verbunden. Nicht die Pflegeinitiative führt zu höheren Prämien, sondern die Behebung der Unterversorgung, die demographische Entwicklung, die wachsende Zahl der Inländer und die zunehmende Zahl chronisch kranker Menschen. Die Pflegeinitiative dämpft das Prämienwachstum, indem sie eine qualitativ gute Pflege sicherstellt.

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