Pflegeinitiative: SBK erfreut über rasches Vorgehen des Bundesrats. Massnahmen müssen jedoch parallel angegangen werden

Der Bundesrat hat am 12. Januar 2022 den Entscheid gefällt, die am 28. November angenommene Pflegeinitiative in zwei Etappen umzusetzen. Der SBK begrüsst das rasche Vorgehen, verlangt aber aufgrund der Dringlichkeit eine gleichzeitiges und nicht ein etappenweises Vorgehen bei der Umsetzung.

Der Berufsverband der Pflegefachpersonen SBK unterstützt den Vorschlag, den bestehenden indirekten Gegenvorschlag mit der Ausbildungsoffensive und der eigenständigen Leistungserbringung rasch als Botschaft dem Parlament zu überweisen und auf eine Vernehmlassung zu verzichten. 

«Der SBK fordert aber eine höhere Verbindlichkeit für die zeitnahe Umsetzung der weiteren Kernforderungen der Pflegeinitiative», sagt Yvonne Ribi, Geschäftsführerin des SBK. «Es geht dabei um bessere Arbeitsbedingungen, genügend Pflegende pro Schicht und die damit verbundene angemessene Entschädigung der Pflegeleistungen. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) soll rasch eine Arbeitsgruppe einsetzen, welche konkrete Umsetzungsvorschläge erarbeitet. Dieses Vorgehen ist bei angenommenen Volksinitiativen üblich.» 

Entgegen der Aussage des Bundesrats in seiner Medienmitteilung sind für den SBK die Zuständigkeiten in wichtigen Eckpunkten bereits heute klar in Bundeskompetenz. «Basis bilden das Arbeitsgesetz ArG und seine Verordnungen für die Arbeitsbedingungen, sowie das Krankenversicherungsgesetz KVG für die Forderungen nach genügend Pflegenden auf allen Schichten und die angemessene Entschädigung der Pflegeleistungen», erklärt Yvonne Ribi. «Zudem braucht es Konkretisierungen der Verordnungen und der Bundesgesetze, die von den Kantonen umzusetzen sind. Das ist nach Annahme der Pflegeinitiative der klare Auftrag der Bundesverfassung.»

Der SBK weist zudem darauf hin, dass die Übergangsbestimmungen des Verfassungsauftrags den Bundesrat verpflichten, «innerhalb von achtzehn Monaten nach Annahme von Artikel 117c durch Volk und Stände wirksame Massnahmen zur Behebung des Mangels an diplomierten Pflegefachpersonen» zu treffen.

 

 
Pflegeinitiative: SBK erfreut über rasches Vorgehen des Bundesrats. Massnahmen müssen jedoch parallel angegangen werden
12. Januar 2022
Der Bundesrat hat am 12. Januar 2022 den Entscheid gefällt, die am 28. November angenommene Pflegeinitiative in zwei Etappen umzusetzen. Der SBK begrüsst das rasche Vorgehen, verlangt aber aufgrund der Dringlichkeit eine gleichzeitiges und nicht ein etappenweises Vorgehen bei der Umsetzung.
Der Berufsverband der Pflegefachpersonen SBK unterstützt den Vorschlag, den bestehenden indirekten Gegenvorschlag mit der Ausbildungsoffensive und der eigenständigen Leistungserbringung rasch als Botschaft dem Parlament zu überweisen und auf eine Vernehmlassung zu verzichten. 

«Der SBK fordert aber eine höhere Verbindlichkeit für die zeitnahe Umsetzung der weiteren Kernforderungen der Pflegeinitiative», sagt Yvonne Ribi, Geschäftsführerin des SBK. «Es geht dabei um bessere Arbeitsbedingungen, genügend Pflegende pro Schicht und die damit verbundene angemessene Entschädigung der Pflegeleistungen. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) soll rasch eine Arbeitsgruppe einsetzen, welche konkrete Umsetzungsvorschläge erarbeitet. Dieses Vorgehen ist bei angenommenen Volksinitiativen üblich.» 

Entgegen der Aussage des Bundesrats in seiner Medienmitteilung sind für den SBK die Zuständigkeiten in wichtigen Eckpunkten bereits heute klar in Bundeskompetenz. «Basis bilden das Arbeitsgesetz ArG und seine Verordnungen für die Arbeitsbedingungen, sowie das Krankenversicherungsgesetz KVG für die Forderungen nach genügend Pflegenden auf allen Schichten und die angemessene Entschädigung der Pflegeleistungen», erklärt Yvonne Ribi. «Zudem braucht es Konkretisierungen der Verordnungen und der Bundesgesetze, die von den Kantonen umzusetzen sind. Das ist nach Annahme der Pflegeinitiative der klare Auftrag der Bundesverfassung.»

Der SBK weist zudem darauf hin, dass die Übergangsbestimmungen des Verfassungsauftrags den Bundesrat verpflichten, «innerhalb von achtzehn Monaten nach Annahme von Artikel 117c durch Volk und Stände wirksame Massnahmen zur Behebung des Mangels an diplomierten Pflegefachpersonen» zu treffen.

Medienmitteilung Bundesrat vom 12. Januar 2022

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