Pflegeinitiative: SGK-N torpediert rasche und pragmatische Umsetzung
Mit Stichentscheid des Kommissionspräsidenten Albert Rösti (SVP Bern) will die Gesundheitskommission des Nationalrats den ehemaligen indirekten Gegenvorschlag zur Stärkung der Pflege aufsplitten. So soll die eigenständige Erbringung ausgewählter Pflegeleistungen vom Bundesrat erneut überprüft und erst im zweiten Paket verabschiedet werden.
«Es ist höchste Zeit, rasch zu handeln und alles dafür zu tun, dass wir in unserem Land nicht nur mehr Pflegefachpersonen ausbilden, sondern die Ausgebildeten auch im Beruf halten. Dabei kommt der gesetzlichen Anerkennung der Kompetenzen der Pflegefachpersonen eine grosse Bedeutung zu» erklärt Yvonne Ribi, Geschäftsführerin des Pflegefachverbands SBK-ASI.
Für den SBK ist es unverständlich, dass die SGK-N die Einführung des überfälligen eigenverantwortlichen Bereichs verzögern will. «Der Bundesrat schlägt vor, den vom Parlament bereits genehmigten indirekten Gegenvorschlag integral umzusetzen. Das ist ein pragmatischer und guter Vorschlag, der rasch realisiert werden kann. Dass die Mehrheit der SGK, dank des Stichentscheids des Präsidenten Albert Rösti (SVP), die Inhalte dieses Paketes nun torpediert, ist ein Schlag ins Gesicht der Pflegefachpersonen», sagt Yvonne Ribi. Denn damit werde der Status der Hilfsperson erneut zementiert, obwohl die Pflegenden im Gesundheitswesen eine sehr wichtige Rolle einnehmen.
Der Bundesrat hatte am vergangenen Mittwoch entschieden, die Kernforderungen der Pflegeinitiative in zwei Etappen umzusetzen. Der SBK forderte, dass aufgrund der Dringlichkeit des Anliegens die beiden Pakete gleichzeitig und zeitnah umzusetzen sind. «Damit der Pflegenotstand behoben werden kann, braucht es schnellstmöglich Massnahmen, um die Arbeitsbedingungen zu verbessern und die Anzahl Pflegender pro Schicht zu erhöhen», sagt Ribi. Der Bundesrat kann auf Verordnungsstufe rasch handeln: «In den Verordnungen zum Arbeitsgesetz und dem Krankenversicherungsgesetz hat der Bundesrat Handlungsspielraum, um die Situation hinsichtlich Ruhezeiten, Schichtzulagen und Personaldotation rasch zu verbessern.» Diese Verordnungsanpassungen sollen bereits 2022 erfolgen, fordert der SBK. Beide Botschaften soll der Bundesrat noch in diesem Jahr verabschieden und dem Parlament überweisen.
Damit der Verfassungsauftrag korrekt umgesetzt wird, fordert der SBK das EDI auf, eine gemischte Arbeitsgruppe einzusetzen. «Die Stimmbevölkerung hat der Politik mit der Annahme der Pflegeinitiative einen glasklaren Auftrag gegeben: Es geht darum, die pflegerische Versorgung in diesem Land zu sichern, die akut gefährdet ist. Dass die SGK-N zusätzlich auf die Bremse treten will, ist eine Missachtung des Volkswillens.»