Pflegeinitiative: SGK-S erkennt Dringlichkeit und heisst 1. Etappe zur Umsetzung gut

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats hat heute Paket 1 der Umsetzung von Art. 117b der Bundesverfassung ohne Änderungen einstimmig angenommen. Der SBK freut sich über dieses deutliche Zeichen der SGK-S. "Die Pflegenden brauchen klare Signale aus der Politik, dass sie die schwierige Situation ernst nimmt und handelt", erklärt Yvonne Ribi, die Geschäftsführerin des SBK.

Die SGK-S stimmte dem Vorschlag des Bundesrats für Paket 1 einstimmig zu. Dieses entspricht dem ehemaligen indirekten Gegenvorschlag, dem das Parlament im Juni 2021 mit lediglich einer Gegenstimme bereits zugestimmt hatte. Es enthält einerseits eine Ausbildungsoffensive. Zweitens sollen Pflegefachpersonen bestimmte Leistungen direkt ohne ärztliche Anordnung zulasten der Sozialversicherungen abrechnen können.

«Wir freuen uns, dass die SGK-S die Dringlichkeit erkannt hat und ihre Verantwortung wahrnimmt», sagt Yvonne Ribi, Geschäftsführerin des Schweizer Berufsverbands der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner SBK. Alles andere wäre angesichts der mehr als kritischen Lage auf dem Personalmarkt unverständlich gewesen. «Die neusten Zahlen des Jobradars zeigen, dass die die Zahl der offenen Stellen weiter zunimmt und sich der Mangel an Pflegefachpersonen verschärft. Die Kantone sind gefordert, einerseits die Umsetzung der nationalen Vorgaben vorzubereiten und gleichzeitig die Bedingungen zu schaffen, um die Pflegenden im Beruf zu halten."

Medienmitteilung SGK-S vom 1. Juli 2022

LOGIN Mitglied werden