Position des SBK zum Referendum gegen EFAS

Der Zentralvorstand hat am 18.1.2024 einstimmig entschieden, sich nicht zum Referendum der Gewerkschaften gegen die einheitliche Finanzierung ambulant und stationär (EFAS) zu positionieren.

Der Zentralvorstand hat am 18.1.2024 einstimmig entschieden, sich nicht zum Referendum der Gewerkschaften gegen die einheitliche Finanzierung ambulant und stationär (EFAS) zu positionieren. Zudem hat der Zentralvorstand Stimmfreigabe beschlossen, falls das Referendum zustande kommt. Die Vorlage bietet Vor- und Nachteile. Für die individuelle Meinungsbildung der Mitglieder wird der SBK über die Fachzeitschrift «Krankenpflege» und weitere Kanäle über die Argumente für und gegen EFAS informieren.

Der Zentralvorstand begründet diesen Entscheid folgendermassen:

Für den SBK hat die Umsetzung der Pflegeinitiative höchste Priorität. Hier muss der SBK in der Meinungsbildung der Pflege in der Schweiz und im Gesundheitswesen eine Führungsrolle einnehmen.

Im parlamentarischen Prozess zu EFAS hat der SBK aktiv auf die kritischen Punkte der Vorlagen hingewiesen. Viele Punkte, die der SBK kritisiert hat, wurden im Prozess ins Gesetz aufgenommen. Konkret wurde in den Übergangsbestimmungen geregelt, dass die neuen Tarife in der Langzeitpflege kostendeckend sein müssen.

 

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