SGK-N bringt Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative wieder auf den Weg und stärkt die Pflege in der Qualitätskommission

Die nationalrätliche Gesundheitskommission will die Abstriche, die der Ständerat am indirekten Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative gemacht hat, nicht akzeptieren. Sie hält an der Verpflichtung der Kantone zur Unterstützung der Ausbildung von Pflegefachpersonen fest. Zudem sollen Pflegefachpersonen bestimmte Leistungen direkt bei den Krankenkassen abrechnen können, ohne dass dafür eine «Vereinbarung» mit den Kassen notwendig ist.

Die Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats hat heute die Differenzen zum Ständerat beim indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative beraten. Sie will die Verschlechterungen, die der Ständerat am 10. Juni dieses Jahres beschlossen hat, nicht akzeptieren. Vielmehr hält die SGK-N an der Variante fest, die der Nationalrat im Dezember 2019 verabschiedet hat. Die Kantone sollen verpflichtet werden, Beiträge an die Ausbildung von Pflegefachpersonen zu leisten. Der Ständerat hatte hier eine unverbindliche «Kann»-Formulierung gewählt.

Eine Absage erteilt die SGK-N auch der der Hürde, die der Ständerat im Zusammenhang mit dem eigenverantwortlichen Bereich in den Gegenvorschlag eingebaut hat: Sie will das Recht der Pflegefachpersonen, bestimmte Pflegeleistungen direkt mit den Kassen abzurechnen, nicht an eine Vereinbarung mit den Krankenkassen knüpfen. Zudem stimmte sie dem ständerätlichen Vorschlag zu, dass diese Leistungen in Spitexorganisationen oder Pflegeheimen von den Pflegefachpersonen auch an andere Pflegende delegiert werden können. Des Weiteren empfiehlt die SGK-N dem Bundesrat, dass die Pflege Einsitz in der Eidgenössischen Qualitätskommission nimmt.

«Die nationalrätliche Gesundheitskommission nimmt den Pflegepersonalmangel offensichtlich ernst und will rasch die gesetzlichen Grundlagen schaffen, um dagegen anzugehen», zeigt sich Yvonne Ribi, die Geschäftsführerin des Schweizer Berufsverbands der Pflegefachpersonen SBK, erfreut. «Die heutigen Beschlüsse zeigen, dass die SGK-N die zentrale Rolle der Pflege für die Gesundheitsversorgung anerkennt und sich bewusst ist, dass die anstehenden Herausforderungen nur mit einer starken Pflege gemeistert werden können. Bedauerlich ist jedoch, dass im indirekten Gegenvorschlag weiterhin keine Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und einer bedarfsgerechten Personalausstattung integriert sind.»

Das Geschäft wird gemäss Sessionsprogramm am 15. September im Nationalrat beraten.

Medienmitteilung der SGK-N vom 28.8.2020

 

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