Pflegestipendium
Der SBK ist dank der Initiative der Kobler-Reinfeldt Stiftung Meggen in der Lage, Ausbildungen in der Pflege finanziell zu unterstützen.
Das Pflegestipendium kann von Personen beantragt werden, die eine Ausbildung in der Pflege absolvieren möchten, sich diese aber nicht leisten können. Es wird kein Lebensstandard finanziert. Antragsstellerinnen und Antragssteller müssen den Wohnsitz in der Schweiz oder im Fürstentum Lichtenstein haben.
Folgende Ausbildungen werden mit dem Pflegestipendium unterstützt:
- Assistent-in Gesundheit und Soziales AGS EBA
- Fachfrau/Fachmann Gesundheit (FaGe) EFZ
- Fachfrau/Fachmann Betreuung (FaBe) EFZ mit Fachrichtung Menschen mit Beeinträchtigung (FaBe MmB), Fachrichtung Menschen im Alter (FaBe MiA) oder generalistische Ausbildung
(Fachrichtung Kinder (FaBe Kin) sind dabei ausgeschlossen) - Pflegefachfrau/Pflegefachmann HF (Diplom)
- Pflegefachfrau/Pflegefachmann FH (BSc)
(vorausgesetzt, die Antragsteller sind nicht bereits im Besitz eines HF-Diploms)
Einzureichende Dokumente
Die einzureichenden Dokumente können beim SBK Sekretariat angefordert werden. Stellen Sie sicher, dass beim Kanton ein Gesuch um Stipendien gestellt wurde und dass der Entscheid vorliegt. Gesuche um Ausbildungsfinanzierung ohne Entscheid des Kantons werden nicht geprüft und zurückgeschickt. Auskünfte erteilt Myriam Membrive Oliver per E-Mail ausbildungsfinanzierung@sbk-asi.ch . Über die korrekt eingereichten Gesuche wird jeweils an der nächsten Sitzung des Zentralvorstandes des SBK entschieden.