Stipendien und Darlehen für Weiterbildungen
Der SBK gewährt seinen Mitgliedern Studienbeihilfen für Weiterbildungen in Pflege oder Weiterbildungen mit Bezug zur Pflege in der Schweiz oder im Ausland, sofern eine vergleichbare Weiterbildung in der Schweiz nicht angeboten wird. Die Beihilfen werden in Form von nicht rückzahlbaren Stipendien oder von zinslosen Darlehen ausgerichtet. Die genauen Bedingungen entnehmen Sie bitte den Ausführungsbestimmungen zum Reglement.
Die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller muss zum Zeitpunkt des Antrags mindestens seit 12 Monaten SBK-Mitglied sein. Die Gesuche müssen jeweils spätestens 3 Wochen vor der nächsten Zentralvorstandssitzung eingereicht werden. Auskünfte erteilt Ihnen gerne info@sbk-asi.ch.
Auch die Moriz und Elsa von Kuffner-Stiftung in Zürich gewährt Stipendien, um geeigneten Personen die Absolvierung einer Ausbildung in einem Krankenpflegeberuf zu ermöglichen.