Finanzierung der Pflege

Der SBK engagiert sich aktiv bei Politiker:innen und Akteuren im Gesundheitswesen, damit die Interessen der Pflegenden in die verschiedenen Finanzierungssystemen einbezogen werden.

In der Schweiz werden die Leistungen der Pflegenden in unterschiedlichen Tarifsystemen abgebildet. Dabei gilt es, mit Daten die Aufwände der Pflege sichtbar zu machen, die notwendigen Mittel zu fordern und Einsparungen zu vermeiden. Pflege 2030 zielt darauf ab, dass alle Pflegeleistungen, unabhängig vom Finanzierungs- oder Tarifsystem, explizit ausgewiesen und dem Leistungsniveau entsprechend abgegolten werden müssen.

Pflegeleistungen werden in allen Settings erbracht. Die Finanzierung ist in den einzelnen Settings unterschiedlich geregelt:

In den Spitälern (inklusive Rehabilitationen und Psychiatrien) werden die Pflegeleistungen über eine Pauschale (SwissDRG / ST Reha / TARPSY) abgegolten.

In Ambulatorien werden alle Leistungen einzeln abgerechnet. Im Moment sind die pflegerischen Leistungen in den ärztlichen Tarifpositionen anteilsmässig eingerechnet (Tarmed).

In der Langzeitpflege gibt es einen gesetzlich festgeschriebenen Betrag (KLV 7), den die Krankenkassen bezahlen müssen. Für die Restkostenfinanzierung sind die Kantone zuständig.

Ausserdem vertritt der SBK die Sicht der Pflegenden in politischen Projekten wie beispielsweise in der Diskussion um die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) oder im Zusammenhang mit der Kostenbremse-Initiative der Mitte-Partei. Weitere Informationen zu Projekten des SBK in den Finanzierungssystemen, wie beispielsweise das Projekt Nursing DRG 

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