Eidgenössische Qualitätskommission
Die eidg. Qualitätskommission hat unter anderem die Aufgabe, den Bundesrat bei der Festlegung von Zielen zur Qualitätsentwicklung zu beraten.
Sie beauftragt zudem Dritte, neue Qualitätsindikatoren zu entwickeln, Empfehlungen zu deren Verwendung abzugeben, systematische Studien und Überprüfungen sowie nationale Programme zur Qualitätsentwicklung duchzuführen. Der Bundesrat hat für die eidg. Qualitätskommission für die Jahre 2021 bis 2024 einen Gesamtbetrag von CHF 43.55 Millionen gesprochen. Finanziert werden diese Kosten zu je einem Drittel von Bund, Kantonen und Versicherern.