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Umsetzung Pflegeinitiative: Bundesrat verabschiedet Schritte in die richtige Richtung

Der Schweizer Berufsverband der Pflegefachpersonen SBK nimmt zur Kenntnis, dass der Bundesrat den Ernst der Situation erkannt hat und nun mit konkreten Massnahmen die Arbeitsbedingungen der Pflege verbessern will. Er moniert neben den zu langen Fristen, dass die Massnahmen zur Verbesserung der Finanzierung der Pflegeleistungen zu unverbindlich sind.

Dass nach dem Ja des Parlaments zur Ausbildungsoffensive der Bundesrat nun auch mit dem Paket 2 zur Umsetzung der Pflegeinitiative vorwärts macht, anerkennen SBK-Präsidentin Sophie Ley und Geschäftsführerin Yvonne Ribi. Die im neuen Gesetz vorgesehenen strengeren Vorgaben zur Erstellung von Dienstplänen und die Verpflichtung der Arbeitgeber, bei kurzfristigen Arbeitseinsätzen Lohnzuschläge zu zahlen, seien wichtige Schritte in die richtige Richtung.

 

Für den SBK ist auch die Verpflichtung der Sozialpartner zu Verhandlungen über Gesamtarbeitsverträge (GAV) unabdingbar, genau gleich wie die Massnahmen zur Sicherung der Pflegequalität. Für den Berufsverband ist jedoch klar, dass er als Vertreter der Pflegenden den optimalen Skill-Grade-Mix selbst definieren will und dies nicht den Leistungserbringern überlassen will, wie dies der Bundesrat vorschlägt. Nur so könne der optimale Mix mit einem genügend hohen Anteil an gut ausgebildeten und qualifizierten Pflegefachpersonen erzielt werden. Dass auch eine angemessene Abgeltung der Pflegleistungen erreicht werden soll, ist eine Kernforderung des SBK. Dafür braucht es jedoch mehr als den vorgeschlagenen «runden Tisch», nötig sind klare Vorgaben.

 

Mit dem Zeitplan des Bundesrates, die Vernehmlassungsvorlage erst 2024 zu publizieren, ist der SBK nicht einverstanden. Es muss schneller vorwärtsgehen und die Kantone sind mehr denn je gefordert, in der Zwischenzeit mit Sofortmassnahmen den anhaltenden «Pflexit», den Ausstieg der Pflegenden aus dem Beruf, zu stoppen.

 

Erfreulich ist, dass nun – was der SBK seit langem fordert – der Masterabschluss Pflege im Gesundheitsberufegesetz einheitlich geregelt werden soll. Mit der Aufwertung der Rolle der spezialisierten Pflegefachpersonen (Advanced Practice Nurses APN) könne die Gesundheitsversorgung entscheidend gestärkt werden.

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Umsetzung Pflegeinitiative: Bundesrat verabschiedet Schritte in die richtige Richtung

Der Schweizer Berufsverband der Pflegefachpersonen SBK nimmt zur Kenntnis, dass der Bundesrat den Ernst der Situation erkannt hat und nun mit konkreten Massnahmen die Arbeitsbedingungen der Pflege verbessern will. Er moniert neben den zu langen Fristen, dass die Massnahmen zur Verbesserung der Finanzierung der Pflegeleistungen zu unverbindlich sind.

Dass nach dem Ja des Parlaments zur Ausbildungsoffensive der Bundessrat nun auch mit dem Paket 2 zur Umsetzung der Pflegeinitiative vorwärts macht, anerkennen SBK-Präsidentin Sophie Ley und Geschäftsführerin Yvonne Ribi. Die im neuen Gesetz vorgesehenen strengeren Vorgaben zur Erstellung von Dienstplänen und die Verpflichtung der Arbeitgeber, bei kurzfristigen Arbeitseinsätzen Lohnzuschläge zu zahlen, seien wichtige Schritte in die richtige Richtung.

 

Für den SBK ist auch die Verpflichtung der Sozialpartner zu Verhandlungen über Gesamtarbeitsverträge (GAV) unabdingbar, genau gleich wie die Massnahmen zur Sicherung der Pflegequalität. Für den Berufsverband ist jedoch klar, dass er als Vertreter der Pflegenden den optimalen Skill-Grade-Mix selbst definieren will und dies nicht den Leistungserbringern überlassen will, wie dies der Bundesrat vorschlägt. Nur so könne der optimale Mix mit einem genügend hohen Anteil an gut ausgebildeten und qualifizierten Pflegefachpersonen erzielt werden. Dass auch eine angemessene Abgeltung der Pflegleistungen erreicht werden soll, ist eine Kernforderung des SBK. Dafür braucht es jedoch mehr als den vorgeschlagenen «runden Tisch», nötig sind klare Vorgaben.

 

Mit dem Zeitplan des Bundesrates, die Vernehmlassungsvorlage erst 2024 zu publizieren, ist der SBK nicht einverstanden. Es muss schneller vorwärtsgehen und die Kantone sind mehr denn je gefordert, in der Zwischenzeit mit Sofortmassnahmen den anhaltenden «Pflexit», den Ausstieg der Pflegenden aus dem Beruf, zu stoppen.

 

Erfreulich ist, dass nun – was der SBK seit langem fordert – der Masterabschluss Pflege im Gesundheitsberufegesetz einheitlich geregelt werden soll. Mit der Aufwertung der Rolle der spezialisierten Pflegefachpersonen (Advanced Practice Nurses APN) könne die Gesundheitsversorgung entscheidend gestärkt werden.

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