Gleichstellung und Lohngleichheitsklagen
Als weiblich identifizierter Beruf wird die Gesundheits- und Krankenpflege betreffend Arbeitsbedingungen immer noch diskriminiert.
Dazu gehören:
- Mangelnde Vereinbarkeit von Berufs- und Privat-und Familienleben respektive Mutterschaft, auch durch eine zunehmende Flexibilisierung der Arbeitszeiten
- Missachtung von Schutzvorschriften für schwangere Arbeitnehmerinnen
- Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
- Lohndiskriminierung im Vergleich mit traditionell männlich geprägten Berufen - trotz Gleichstellungsgesetz (GlG)
Der Einsatz des SBK
Der SBK hat in zahlreichen Kantonen Lohngleichheitsprozesse geführt. Er konnte in den Kantonen Zürich, Genf, Solothurn, Baselland, Zug und St. Gallen bedeutende Lohnerhöhungen erwirken.
Als Verband mit besonders langer Erfahrung mit Lohngleichheitsklagen wird der SBK auch bei der Auswertung der vom GlG vorgesehenen Rechtsmittel beigezogen und trägt damit zu deren Weiterentwicklung und hoffentlich Optimierung bei.