Anerkennung ausländischer Weiterbildungen in OP-Pflege
Der SBK bietet den Inhaber:innen ausländischer Fachdiplome die Möglichkeit, den schweizerischen Fähigkeitsausweis in einem verkürzten Lehrgang zu erwerben. Eine praktische und theoretische Prüfung muss in jedem Fall abgelegt werden.
Bisher bestehen im europäischen Raum keine Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Nachdiplom-Weiterbildungen im Pflegebereich.
Voraussetzungen für ein Gesuch um Erlangung des schweizerischen Fähigkeitsausweises für dipl. Pflegefachpersonen im Operationsbereich von Inhaber:innen eines Entsprechenden ausländischen Fähigkeitsausweises:
· mindestens 4-monatige Tätigkeit in einem als Weiterbildungsstätte anerkannten Schweizer Spital
· Bestätigung über ausreichende Qualifizierung durch den Arbeitgeber
· Registrierung des Diploms als Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann durch das Schweizerische Rote Kreuz (SRK)
Die Gesuche müssen durch den Arbeitgeber bei der Kommission für die Weiterbildung zur dipl. Pflegefachperson im OP-Bereich eingereicht werden. Die offiziellen Gesuchsformulare sind beim Sekretariat der Abteilung Bildung anzufordern.
Der Schweizerische Fähigkeitsausweis wird vom Arbeitgeber nicht immer verlangt. Hingegen ist er erforderlich, um Ausbildungs- oder Kaderfunktionen in diesem Bereich ausüben zu können.